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Neue EU-Labels für Elektrogeräte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Frankfurt/Main - Seit Jahresanfang tragen viele Elektrogeräte ein EU-Label, weitere werden folgen. Mithilfe des Labels erkennen Käufer, wie effizient das Gerät ist. Außerdem gibt es Auskunft über viele weitere Details. Ein Überblick.

Es ist nur ein kleines Etikett mit einer farbigen Skala, das am oder in der Nähe von Staubsaugern im Laden hängen muss. Aber es gibt Käufern viele Infos auf einen Blick: Seit September 2014 tragen Staubsauger das EU-Label. Das Etikett zeigt neben der Energieeffizienzklasse von A bis G den durchschnittlichen Energieverbrauch an. Dieser ist entsprechend der neuen EU-Ökodesign-Verordnung begrenzt - und das hatte Auswirkungen auf den Markt.

"Jetzt muss die sogenannte maximale Nennleistungsaufnahme unter 1600 Watt liegen, ab dem 1. September 2017 mit Beginn der zweiten Stufe sogar unter 900 Watt", erklärt Werner Scholz, Geschäftsführer der Hausgeräte-Fachverbände im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie. Die Hersteller haben die Vorlaufzeit für die Labelpflicht daher genutzt und neue Geräte entwickelt.

"Fast alle Markenhersteller bieten ihre Geräte deutlich unter 1600 Watt an", berichtet Claudia Oberascher von der Initiative Hausgeräte+ der HEA - Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung. "Viele liegen sogar schon bei 700 bis 1200 Watt und sind damit für die nächste Stufe gewappnet."

Saugergebnis ist nicht von der Wattzahl abhängig

Diese Entwicklung wird auch der Verbraucher beim Kauf seines nächsten Gerätes merken: Denn bislang galten Staubsauger als besonders gut, wenn sie eine hohe Leistung aufwiesen. "2500 Watt und mehr waren gang und gäbe", erklärt Scholz. Aber für ein gutes Saugergebnis ist nicht allein die Wattzahl ausschlaggebend. "Die Ökodesign-Verordnung hat dazu geführt, dass energieintensive Produkte vom Markt genommen wurden", sagt Annegret Agricola von der Deutschen Energie-Agentur (dena). Und nach und nach haben die Hersteller alle Komponenten ihrer Staubsauger optimiert. Hierzu zählen unter anderem Motor, Ventilator, Saugdüsen, Luftführung und Luftdichtheit sowie Staubfilter.

Der Verbraucher nehme das Label gut an, sagt Scholz. "Kein Wunder, schließlich kennen sie ähnliche Aufkleber schon seit 20 Jahren von größeren Hausgeräten." Allerdings hat das Staubsauger-Label einiges mehr zu bieten als die herkömmlichen Energielabel. So ist neben der Wattzahl die Staubaufnahme vermerkt. Auch sie umfasst die Klassen A bis G und ist getrennt für Teppiche und Hartböden angegeben. Ebenfalls von A bis G ist die Staubemission der Geräte klassifiziert. Dazu kommen Angaben in Dezibel über die Lautstärke.

Nur geringe Unterschiede zwischen den Effizienzklassen

Die Unterschiede zwischen den einzelnen Energieeffizienzklassen sind klein. "Beim Kauf eines Geräts mit einer Effizienzklasse höher lassen sich bei Standardnutzung gerade einmal 1,6 Euro pro Jahr sparen", hat Claudia Oberascher ausgerechnet. Sie empfiehlt, besonders auf eine gute Saugleistung zu achten.

In diesem Jahr bringt die Ökodesign-Richtlinie der EU noch weitere Neuerungen für die Verbraucher. Seit Januar ist das EU-Label für Haushalts- und Elektrogeräte auch im Internethandel Pflicht, damit Online-Kunden die gleichen Informationen zum Energieverbrauch bekommen wie in einem Geschäft, wo das Produkt ausgestellt wird.

"Kaffeemaschinen, die neu in den Handel kommen, müssen seit dem 1. Januar mit einem Mechanismus ausgestattet sein, der das Warmhalten des Getränks spätestens nach 40 Minuten automatisch beendet", ergänzt dena-Expertin Agricola. Zahlreiche Geräte verfügen bereits über diese Funktion. Je nach Hersteller und Ausstattung der Maschine können Verbraucher aber weiterhin entscheiden, ob sie die automatische Abschaltung deaktivieren.

"Die EU-Kommission plant immer weitere Regelungen"

Neu ist auch, dass bei Haushalts- und Bürogeräten, die sich sowohl mit als auch ohne Kabel mit anderen Geräten vernetzen lassen, die drahtlose Netzwerkverbindung deaktivierbar sein muss. Das betrifft zum Beispiel Drucker, Router, Modems oder TV-Geräte. Ab 26. September wird das EU-Label inklusive Mindestanforderungen an die Energieeffizienz für Heizungen und Warmwasserbereiter Pflicht sein. Es ist für neue Geräte bis 70 Kilowatt Wärmeleistung verpflichtend. Darunter fallen alle üblichen Heizungen in Ein- und Zweifamilienhäusern wie auch in vielen Mehrfamilienhäusern.

Modifiziert wurde das EU-Label für Haushaltsbacköfen. "Seit 1.1.2015 sind alle neuen Backöfen statt mit A bis G mit den neuen Klassen A+++ bis D bewertet", erläutert HEA-Expertin Oberascher. Neu in diesem Jahr ist zudem das EU-Label für Dunstabzugshauben. "Es ist ein ähnlich kompliziertes Label wie das von den Staubsaugern." Es enthält nicht nur Energieeffizienzklassen, sondern auch Kriterien wie die Beleuchtungseffizienz, die Luftführungseffizienz und der Fettabscheidegrad werden in Klassen von A bis G eingeteilt. Außerdem wird die Lautstärke der Haube in Dezibel angegeben.

"Die EU-Kommission plant immer weitere Regelungen", sagt Werner Scholz. Im Gespräch sind unter anderem Verordnungen für Wasserkocher, Haartrockner und Toaster. "Es muss sich allerdings noch zeigen, ob sich das überhaupt für die Verbraucher lohnt", findet der Experte. "Die bisherigen Untersuchungen liefern keine überzeugenden Begründungen."