Neue einheitliche Regeln für den Emissionshandel
Stand: 16.02.2011
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Berlin - Für den Handel mit Emissionen hat das Bundeskabinett am Mittwoch Änderungen auf den Weg gebracht. Diese sind nötig, weil das Verfahren ab 2013 EU-weit einheitlicher ablaufen soll. Dies teilte das Bundesumweltministerium in Berlin mit. Der Gesetzesentwurf mache den Emissionshandel in Deutschland somit "fit für die kommende Handelsperiode." Diese beginnt im Jahr 2013, so Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU).
Das Geschäft mit Emissionen soll den Klimaschutz in der Europäischen Union vorantreiben. Die beteiligten Unternehmen erhalten Verschmutzungsrechte in Form von Zertifikaten, die ihnen den Ausstoß bestimmter Mengen des klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) erlauben. Stößt ein Unternehmen weniger C02 aus als ihm die Zahl seiner Zertifikate erlaubt, kann es die freiwerdenden Scheine verkaufen - etwa an Firmen, die zu viel CO2 emittieren.
Bisher hatten die 27 EU-Staaten vor allem bei der Zuteilung kostenloser Emissionsrechte weitgehend freie Hand. Ab 2013 sollen alle Mitgliedsländer einheitlichen Regeln folgen. Das werde "die bislang bestehenden Wettbewerbsverzerrungen beseitigen", erklärte Röttgen. "Bei gleichen Zuteilungsregeln für alle sind in Zukunft die effizientesten Unternehmen im Vorteil."
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Änderung. "Die deutsche Energiewirtschaft erhofft sich davon Klarheit und faire Wettbewerbsbedingungen für den Zertifikatehandel ab dem Jahr 2013", erklärte BDEW-Hauptgeschäftsführerin Hildegard Müller.
Für Deutschland bedeutet die Vereinheitlichung dem Ministerium zufolge, dass künftig auch Stromerzeuger nun für alle ihre Zertifikate zahlen müssen. Bislang bekamen sie einen Großteil der Verschmutzungsrechte kostenlos - und stellten die Kosten ihren Kunden trotzdem in Rechnung. Insgesamt würden ab 2013 in Deutschland etwa fünf Mal so viele Emissionspapiere versteigert wie in der laufenden Handelsperiode zwischen 2008 und 2012. Die Erlöse sollen demnach überwiegend in den Klimaschutz gesteckt werden.
Betreiber von kleineren Anlagen, die weniger als 25.000 Tonnen C02 pro Jahr ausstoßen, sollen derweil die Möglichkeit bekommen, sich vom Emissionshandel befreien zu lassen. Dafür müssten sie sich aber verpflichten, etwas für die Reduzierung von Abgasen zu tun. Unternehmen der Luftfahrtbranche hingegen sollen sich bereits ab 2012, also noch in dieser Handelsperiode, an dem Handel mit Abgas-Verschmutzungsrechten beteiligen.