Neue Anbieter fordern ausnahmslose Netzregulierung
Stand: 30.11.2010
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Berlin - Der Bundesverband Neuer Energieanbieter (bne) fordert anläßlich der Veröffentlichung des Monitoringberichtes 2010 der Bundesnetzagentur eine ausnahmslose Regulierung der Gas- und Stromverteilernetze. Die Netzbetreiber könnten neue Anbieter nach wie vor leicht diskriminieren und würden wesentliche Informationen vorenthalten.
Der Monitoringbericht zeigt, dass die Entflechtung von Stromerzeugung und -verteilung die meisten Netzbetreiber nicht betrifft. „Von den insgesamt 633 am Monitoring teilnehmenden Gasverteilernetzbetreibern haben lediglich 167 angegeben, rechtlich entflochten zu sein“, so der Monitoringbericht. Von den 749 Stromverteilnetzen sind es nur 171. Dabei böten Kooperationen in der Form eigenständiger Netzgesellschaften, an denen verschiedene Gesellschafter beteiligt sind, laut Monitoringbericht ein höheres Maß an Diskriminierungsfreiheit. Im Klartext: Je größer die Netzeinheit, desto mehr Überwachung durch den Regulierer und desto weniger Möglichkeiten zur Diskriminierung.
Der neue Trend zur Kleinteiligkeit
Der Verband beobachtet auf der Ebene der Verteilnetze einen besorgniserregenden Trend: Die Bildung immer kleinerer und damit zwangsläufig ineffizienterer und kostenintensiverer Netze. Diese Entwicklung ist durch die sogenannte De-minimis-Regelung im geltenden Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) angeregt worden, die Ausnahmen für Verteilnetzbetreiber mit weniger als 100.000 Kunden vorsieht.
„Aus dieser gesetzlichen Regelung folgt: Je kleiner das Netz, desto weniger schaut der Regulierer nach dem Rechten“, erläutert bne-Geschäftsführer Robert Busch. Eine solche Regelung böte geradezu einen Anreiz zur Kleinteiligkeit, meint Busch: „Sie ist kontraproduktiv, unnötig und kostet neue Anbieter und Verbraucher eine Menge Geld.“
Nicht alle Verpflichtungen werden eingehalten
Gleichzeitig halten sich Netzbetreiber nicht einmal an die im EnWG vorgeschriebenen Verpflichtungen – und das nach eigenen Aussagen. Laut Monitoringbericht geben 104 Stromverteilnetzbetreiber zu, die gesetzlichen Veröffentlichungspflichten – die für unabhängige Netznutzer von enormer Bedeutung sind – nur teilweise zu erfüllen. Elf Verteilnetzbetreiber haben dazu gar keine Angaben gemacht. Ähnlich sieht es im Gassektor aus: 11 Prozent der Gasverteilnetzbetreiber geben an, die in der Gasnetzzugangsverordnung geforderte Veröffentlichung von Netzzugangsverträgen schlicht zu verweigern.