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Netzentgelt-Befreiung stromintensiver Betriebe bleibt in Kraft

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa | dapd

Düsseldorf - Trotz erheblicher Bedenken hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht die Anträge zweier Stromnetzbetreiber abgelehnt, die gegen die rückwirkende Befreiung industrieller Großverbraucher von den Netzkosten geklagt hatten.

Das Gericht wies am Mittwoch im Eilverfahren die Beschwerden zurück. Dennoch hat das OLG massive Zweifel an der geltenden Reglung zur Befreiung stromintensiver Industrien von den Netzkosten. Der 3. Kartellsenat erklärte am Mittwoch, er habe "erhebliche Bedenken", ob im Energiewirtschaftsgesetz überhaupt eine ausreichende gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die umstrittene Verordnung zur Befreiung der Großverbraucher von Netzentgelten bestehe. Laut Gesetz sei grundsätzlich für die Netznutzung zu zahlen.

Dennoch lehnte das Gericht die Anträge zweier Stromnetzbetreiber aus dem Rhein-Main-Gebiet und aus Thüringen ab, die für das Jahr 2011 vorgesehene Methode zur Umlage der Netzkosten auf andere Verbraucher auszusetzen. Angesichts zahlreicher Rechtsfragen und der schwierigen Abwicklungsprobleme komme ein solcher Schritt nicht in Betracht.

Die Eilentscheidungen sind rechtskräftig. Die mündlichen Verhandlungen in den Hauptsacheverfahren sind für den 6. März 2013 terminiert.

(Aktenzeichen: VI - 3 Kart 65/12 (V) VI - 3 Kart 14/12 (V))