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Netzagentur verzichtet auf AKW-Kaltreserve

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: AFP | dapd

Berlin - Die Bundesnetzagentur sieht keine Notwendigkeit, ein stillgelegtes Atomkraftwerk als Reserve für mögliche Stromengpässe im Winter zu nutzen. Dies sei für die Stabilität des Netzbetriebs nicht erforderlich, teilte die Behörde am Mittwoch in Berlin mit. Es stünden mehrere Kohlekraftwerke zur Verfügung, die in Extremsituationen eine Reserveleistung von gut einem Gigawatt liefern könnten. Auch Kraftwerke in Österreich könnten im Notfall Strom liefern.

Als Reserve bereitstehen soll das mit Steinkohle betriebene Großkraftwerk Mannheim (GKM). Block 3 des Kraftwerks werde im Winterhalbjahr als konventionelle Kaltreserve für Ausfälle eingeplant, teilte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, am Mittwoch in Berlin mit.

Eine atomare Kaltreserve, etwa durch das Atomkraftwerk Philippsburg 1, soll es demnach im Südwesten nicht geben. Weitere Kraftwerke, die als Reserve dienen sollen, sind das Gas-Kombi-Kraftwerk 2 Mainz-Wiesbaden und Block C des Steinkohlekraftwerks in Ensdorf sowie das Kraftwerk Freimann in München. Auch die Mineralölraffinerie Oberrhein in Karlsruhe könne als Standort genutzt werden, teilte die Behörde mit.

Der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) begrüßte die Entscheidung der Bundesnetzagentur. "Das GKM 3 zu benennen, ist die beste Lösung", sagte Untersteller am Mittwoch in Stuttgart. Das Ziel, keines der wegen Sicherheitsmängeln abgeschalteten acht deutschen Atomkraftwerke wieder ans Netz nehmen zu müssen, sei damit erreicht.

Keine zusätzlichen Schadstoffemissionen

Die Entscheidung sei auch mit Blick auf die Schadstoffemissionen, die das Steinkohlekraftwerk verursache, vertretbar, sagte Untersteller. So werde die sogenannte Kaltreserve nur bei zeitlich begrenzten Stromengpässen gebraucht. Zudem werde über den Kohlenstoffdioxid-Zertifikatehandel darauf geachtet, dass kein zusätzlicher Schadstoffausstoß entstehe. Die Kohlenstoffdioxid-Emissionen, die im Block 3 des GKM entstünden, würden an anderer Stelle eingespart.

Das baden-württembergische Umweltministerium hatte in der Woche zuvor der Bonner Behörde mitgeteilt, dass die erforderliche immissionsschutzrechtliche Genehmigung bis Ende Oktober erteilt werden könne. Block 3 des GKM dient derzeit bereits als Reserveblock. Er darf nur genutzt werden, wenn einer der vier aktiven Blöcke außer Betrieb ist.

Mit der Verabschiedung der neuen Energiegesetze hatte die Behörde den Auftrag erhalten, bis zum 1. September zu entscheiden, ob einer der im Zuge des Atommoratoriums stillgelegten Atomreaktoren zur Sicherung der Netzstabilität vorübergehend weiter in Bereitschaft gehalten werden soll.