Netzagentur startet Verfahren zu Regelenergie
Stand: 28.07.2008
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Bonn - Die Bundesnetzagentur hat jetzt ein Festlegungsverfahren zum Einsatz von Regelenergie eingeleitet. Regelenergie wird eingesetzt, um Leistungsüber- oder -unterspeisungen in den deutschen Stromnetzen auszugleichen. Verantwortlich hierfür sind die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber.
Die gegenwärtige Praxis beim Einsatz der Regelenergie kann dazu führen, dass zeitgleich in einer Regelzone negative Regelenergie zum Ausgleich einer Überspeisung eingesetzt wird, während in einer anderen Regelzone positive Regelenergie zum Ausgleich einer Unterspeisung eingesetzt wird. Der gleichzeitige, entgegen gerichtete Einsatz von Regelenergie wird auch als Gegeneinander-Regeln bezeichnet. Ziel des Festlegungsverfahrens ist es, den Eintritt einer solchen Situation zu vermeiden und damit den Bedarf an Regelenergie und die Kosten für die Ausgleichsenergie zu verringern.
In dem Festlegungsverfahren wird u. a. untersucht, ob die Schaffung einer überlagerten Regelinstanz angeordnet werden kann, die - vereinfacht gesprochen - die Regelsignale der vier Regelzonen aufsaldiert. Hierzu hat die Bundesnetzagentur ein Konzept veröffentlicht und zur Konsultation gestellt. Gemäß diesem Konzept erfolgt der Abruf bzw. Einsatz von Regelenergie nur im Umfang des saldierten Regelsignals, so dass ein Gegeneinander-Regeln nicht mehr auftreten kann.
"Angesichts der derzeitigen Kostensteigerungen bei der Energieerzeugung und -verteilung sieht es die Bundesnetzagentur als ihre Pflicht an, alle Anstrengungen zu unternehmen, vermeidbare Kosten zu eliminieren", sagt Präsident Kurth. "Erste Erkenntnisse zeigen, dass durch die Vermeidung des Gegeneinander-Regelns jährlich Kosten in durchaus dreistelliger Millionenhöhe eingespart werden können. Die Bundesnetzagentur wird daher alle Anstrengungen unternehmen, die Einsparpotentiale auch zu heben."