Muss Bahn ihr Stromnetz für Konkurrenten öffnen?
Stand: 05.04.2011
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Düsseldorf - Das Düsseldorfer Oberlandesgericht verhandelt am Mittwoch darüber, ob die Deutsche Bahn ihr Stromnetz für Wettbewerber öffnen muss. Nutznießer hiervon wären Pächter von Kiosken, Gaststätten und Geschäften in Bahnhöfen. Sie könnten in Zukunft ihren Stromversorger auswählen. So hatte es die Bundesnetzagentur im Oktober 2010 bestimmt und die Bahn-Tochter DB Energie GmbH verpflichtet, ihr Netz zu öffnen. Gegen diesen Beschluss war die Bahn vor Gericht gezogen.
Die Bahn-Tochter sieht sich nicht verpflichtet, anderen Stromlieferanten Zugang zu gewähren. Die DB Energie GmbH betreibt an rund 5400 Standorten in Deutschland Stromversorgungsnetze mit 50 Hertz. Sie dienen in erster Linie konzerneigenen Einrichtungen auf Bahnhöfen und Bahnanlagen. Zugleich werden hierüber aber auch Dritte mit elektrischer Energie versorgt. Auf den meisten Bahnhöfen betrifft das Kioske, Gaststätten und Einzelhandelsgeschäfte.
Rund zwölf Prozent ihres Stroms verkauft die Bahn bislang an Dritte. Die DB Energie GmbH argumentiert, eine Öffnung des Netzes für Wettbewerber sei technisch sehr aufwendig, kurzfristig nicht möglich und mit erheblichen Kosten verbunden. Zumindest müsse daher die Umsetzung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung ausgesetzt werden.