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Mit acht Gesetzen zur Energiewende: die wichtigsten Inhalte

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Berlin - Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über das Maßnahmenpaket zur Energiewende beraten. Insgesamt enthält es acht Gesetzentwürfe, die bis Juli von Bundestag und Bundesrat durchgewunken werden sollen. Kernstück ist der endgültige Ausstieg aus der Atomkraft bis 2022. Vorgesehen ist zudem der schnelle Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze. Die wichtigsten Inhalte:

Atomausstieg: Am 31. Dezember 2022 soll das letzte Atomkraftwerk in Deutschland vom Netz gehen. Acht derzeit abgeschaltete Reaktoren sollen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Die übrigen neun Atomkraftwerke sollen ab 2015 schrittweise abgeschaltet werden: 2015 Grafenrheinfeld, 2017 Gundremmingen B, 2019 Philippsburg 2, 2021 Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf, 2022 Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. Die Reststrommengen der acht abgeschalteten Kernkraftwerke können übertragen werden.

Ausbau erneuerbarer Energien: Langfristig sollen erneuerbare Quellen wie Sonne, Wind, Biomasse oder Geothermie fast den gesamten deutschen Strom liefern. Bis 2020 soll sich der Anteil bereits von heute 17 auf 35 Prozent verdoppeln und auch danach rasant wachsen. Hierfür setzt die Regierung vor allem auf neue Windparks auf hoher See, die stärker gefördert werden sollen. Auch Wasserkraft und Geothermie - Gewinnung von Strom aus Erdwärme - sollen von höheren Vergütungssätzen profitieren. Im Gegenzug sinkt die Vergütung für Biomasse und Photovoltaik. Das Bundesumweltministerium rechnet wegen der Ökostrom-Förderung mit steigenden Strompreisen, allerdings nur vorübergehend, um danach bis 2030 deutlich zurückzugehen.

Energiewirtschaftliche Vorschriften: Neben Regelungen zur verbesserten Ausbauplanung der Stromnetzbetreiber sowie mehr Rechten für Verbraucher beim Stromanbieterwechsel enthält das Gesetz die rechtliche Grundlage für die sogenannte Kaltreserve. Um Energieengpässe in den kommenden beiden Wintern zu überbrücken, sollen zunächst konventionelle Kraftwerke als Reservekapazität genutzt werden. Für den Fall, dass dies nicht ausreichen sollte, soll ein Atomkraftwerk in Wartestellung gehalten werden. Die Entscheidung darüber trifft die Bundesnetzagentur. Die Vorschrift soll bis zum 31. März 2013 gelten. Es enthält auch Regeln zur Entflechtung von Energieerzeugung und -vertrieb.

Beschleunigter Netzausbau: Die Höchstspannungsnetze in Deutschland sollen zügig ausgebaut werden, um den Strom zum Verbraucher zu bringen. Insgesamt ist das Stromnetz 1,74 Millionen Kilometer lang, davon machen Höchstspannungsleitungen mit 220 und 380 Kilovolt. Die sogenannten Stromautobahnen machen davon 34.570 Kilometer aus. Nach Berechnungen der Deutschen Energie-Agentur müssen bis 2020 rund 3.600 Kilometer neu gebaut werden. Die Planfeststellungsverfahren sollen bundesweit gebündelt und vereinheitlicht werden.

Energetische Gebäudesanierung: Für die Sanierung von Gebäuden, die vor 1995 errichtet wurden, gibt es künftig Steuervorteile. Außerdem soll das KfW-Gebäudesanierungsprogramm soll von derzeit rund 900 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro aufgestockt werden.

Sondervermögen Energie- und Klimafonds: Wegen der Verkürzung der Laufzeiten für die Atomkraftwerke entfallen Zahlungen der Energieversorger an den Energie- und Klimafonds. Ab 2012 sollen daher alle Einnahmen aus dem Emissionshandel dem Fonds zugutekommen. Mit dem Geld werden erneuerbare Energien und Energieeffizienz gefördert. Auch die gesamte Förderung der Elektromobilität soll im Fonds gebündelt werden. Ab 2013 können stromintensive Unternehmen zudem mit Zuschüssen von jährlich bis zu 500 Millionen Euro rechnen. Der Bundeshaushalt wird gegenüber der geltenden Finanzplanung ab 2012 um 700 Millionen Euro netto belastet.

Klimaschutz in Städten und Gemeinden: Das Bau- und Planungsrecht soll vereinfacht werden. Künftig sollen etwa Flächen für Windkrafträder und dezentrale Kraftwerke leichter ausgewiesen werden können. Auch soll es künftig einfacher werden, Solaranlagen an oder auf Gebäuden zu installieren.

Ausbau der Offshore-Windenergie: Um den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen, sollen die Verfahren für die Genehmigung von Anlagen vereinfacht werden. Bis zum Jahr 2030 will die Regierung bis zu 25.000 Megawatt Energie aus Offshore-Windanlagen gewinnen.

Endlagersuche: Nicht Teil des Gesetzespakets ist eine Neuregelung der Endlagersuche. Die Regierung bekennt sich allerdings dazu, bis Ende des Jahres einen Vorschlag für ein Verfahren zur Feststellung alternativer Entsorgungsoptionen vorzulegen. Der Salzstock Gorleben soll aber ergebnisoffen weiter erkundet werden.