Ministerien über unterirdische CO2-Speicherung einig
Stand: 19.02.2009
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Berlin - Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium haben sich auf einen Gesetzentwurf zu Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid geeinigt. Damit brachten die beiden Ministerien einen Lösungsvorschlag zur rechtlichen Umsetzung der im Dezember 2008 verabschiedeten europäischen CCS-Richtlinie (CCS = CO2 Capture and Storage) auf den Weg, wie das Wirtschaftsressort am Donnerstag mitteilte. Der Gesetzentwurf soll im März dem Bundeskabinett vorgelegt werden.
Der Entwurf schlägt Regelungen zum Transport von Kohlendioxid in Pipelines von den Kraftwerken zu den Speicheranlagen sowie zur Untersuchung von geeigneten Speicherorten vor. Auch ein Fahrplan zur Errichtung und den Betrieb von Kohlendioxidspeichern ist in dem Entwurf enthalten. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe soll gemeinsam mit dem Umweltbundesamt die Analyse und Bewertung geeigneter Untertagespeicher übernehmen. Der Energiekonzern Vattenfall hatte im September 2008 eine Pilotanlage für ein CO2-armes Kohlekraftwerk in Betrieb genommen. In dieser Anlage werden mehr als 90 Prozent des bei der Verbrennung von Braunkohle anfallenden Kohlendioxids abgeschieden. Das Treibhausgas wird demnach nicht wie im konventionellen Kohlekraftwerk in die Atmosphäre entlassen, sondern für den Transport und die unterirdische Speicherung weiterbehandelt.
Technologische Basis des Projekts ist das sogenannte Oxyfuel-Verfahren: Die Kohle wird in einer Atmosphäre aus rezirkuliertem Rauchgas und reinem Sauerstoff verbrannt. Durch Auskondensieren wird das CO2 dann aus dem Rauchgasstrom getrennt und durch Druck verflüssigt. So lässt es sich transportieren und in geologischen Formationen unter der Erdoberfläche oder dem Meeresgrund speichern.