Minister: Bussgeldbescheid gegen Energiekonzern - EnBW akzeptiert
Stand: 22.10.2004
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Stuttgart/Karlsruhe (dpa/lsw) - Der wochenlange Streit zwischen Land und Energiekonzern EnBW über den Umgang mit einem radioaktiven Zwischenfall im Atomkraftwerk Neckarwestheim (Kreis Heilbronn) ist zu einem Ende gekommen: Das Umwelt- und Verkehrsministerium erliess wegen des Vorfalls gegen die EnBW einen Bussgeldgeldbescheid in Höhe von 25.000 Euro, den der Konzern annahm. Das Ministerium begründete diesen Schritt am Freitag in Stuttgart damit, dass die EnBW als Betreiber von Neckarwestheim gegen die Meldevorschriften der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung verstossen habe. Das Karlsruher Unternehmen akzeptierte mit der Annahme auch die aufsichtlichen Anordnungen. Damit ist das Atomrechtliche Aufsichtsverfahren gegen den Konzern abgeschlossen.
Die EnBW verpflichtete sich nach Auskunft des Ministeriums dazu, Abwässer und Abfälle vor Abgabe aus der Anlage zu sammeln, Proben zu entnehmen und hinsichtlich radioaktiver Verunreinigungen auszumessen. Ausserdem sollen ein zuverlässiges technisches Barrierekonzept verwirklicht und Detektionsmassnahmen ergriffen werden, um Freisetzungen von Radioaktivität in die Umgebung zu verhindern - unabhängig von der Menge. Mappus hob die Einsichtigkeit der EnBW positiv hervor: "Die EnBW setzt mit diesen Massnahmen neue Sicherheitsmassstäbe in Deutschland."
Zuletzt war der Ton zwischen unter den Parteien rauer: Mappus hatte der EnBW vorgeworfen, nach dem Austritt von Radioaktivität in den Neckar Ende Juli habe es eine "falsche und unvollständige Meldung" gegeben. Dagegen hatte sich der Energieversorger verwahrt.
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