Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Minister: Bussgeldbescheid gegen Energiekonzern - EnBW akzeptiert

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Stuttgart/Karlsruhe (dpa/lsw) - Der wochenlange Streit zwischen Land und Energiekonzern EnBW über den Umgang mit einem radioaktiven Zwischenfall im Atomkraftwerk Neckarwestheim (Kreis Heilbronn) ist zu einem Ende gekommen: Das Umwelt- und Verkehrsministerium erliess wegen des Vorfalls gegen die EnBW einen Bussgeldgeldbescheid in Höhe von 25.000 Euro, den der Konzern annahm. Das Ministerium begründete diesen Schritt am Freitag in Stuttgart damit, dass die EnBW als Betreiber von Neckarwestheim gegen die Meldevorschriften der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung verstossen habe. Das Karlsruher Unternehmen akzeptierte mit der Annahme auch die aufsichtlichen Anordnungen. Damit ist das Atomrechtliche Aufsichtsverfahren gegen den Konzern abgeschlossen.

Ende Juli war aus dem Kernkraftwerk Neckarwestheim unbemerkt geringfügig radioaktiv kontaminiertes Abwasser in den Neckar gelangt. Nach Auffassung der Stuttgarter Aufsichtsbehörde handelte es sich dabei um eine unzulässige Freisetzung. Die EnBW ging dagegen von einer zulässigen Ableitung auf einem vorgesehenen Weg aus. Nachdem es sich aus Sicht des Ministeriums bereits um den dritten Fall einer unzulässigen Freisetzung aus baden-württembergischen Anlagen innerhalb von zwei Jahren gehandelt hatte, verfügte Umweltminister Stefan Mappus (CDU) aufsichtliche Anordnungen und die Einleitung eines Bussgeldverfahrens.

Die EnBW verpflichtete sich nach Auskunft des Ministeriums dazu, Abwässer und Abfälle vor Abgabe aus der Anlage zu sammeln, Proben zu entnehmen und hinsichtlich radioaktiver Verunreinigungen auszumessen. Ausserdem sollen ein zuverlässiges technisches Barrierekonzept verwirklicht und Detektionsmassnahmen ergriffen werden, um Freisetzungen von Radioaktivität in die Umgebung zu verhindern - unabhängig von der Menge. Mappus hob die Einsichtigkeit der EnBW positiv hervor: "Die EnBW setzt mit diesen Massnahmen neue Sicherheitsmassstäbe in Deutschland."

Zuletzt war der Ton zwischen unter den Parteien rauer: Mappus hatte der EnBW vorgeworfen, nach dem Austritt von Radioaktivität in den Neckar Ende Juli habe es eine "falsche und unvollständige Meldung" gegeben. Dagegen hatte sich der Energieversorger verwahrt.