Millionenklage gegen RWE unzulässig
Stand: 24.03.2015
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Essen - Der Energiekonzern RWE hat im Streit um ein geplatztes Geschäft in Russland einen juristischen Erfolg erzielt. Das Landgericht Essen erklärte am Dienstag eine Schadenersatzklage über 700 Millionen Euro des russischen Oligarchen Leonid Lebedew für unzulässig. Die ebenfalls erhobene Klage gegen den früheren RWE-Chef Jürgen Großmann sei dagegen zulässig, entschied das Gericht.
RWE hatte im Jahr 2008 mit Lebedews Firma Sintez den russischen Stromversorger TGK-2 kaufen wollen - in letzter Sekunde aber einen Rückzieher gemacht. Spätere Schadenersatzforderungen Lebedews waren vor dem internationalen Schiedsgericht in London zurückgewiesen worden. Nach Ansicht der Essener Richter ist diese Entscheidung bindend. "Der Schiedsspruch ist anzuerkennen", sagte Richter Volker Wrobel.