Milliarden-Kartellbuße für E.ON und GDF
Stand: 08.07.2009
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Brüssel - Die Europäische Kommission hat gegen den größten deutschen Energieversorger E.ON und den französischen Konzern GDF Suez wegen illegaler Marktabsprachen eine Kartellstrafe von insgesamt 1,106 Milliarden Euro verhängt. Das ist das zweithöchste Bußgeld der europäischen Wettbewerbsgeschichte. Der Düsseldorfer Konzern E.ON und seine Tochter E.ON Ruhrgas müssen mit 553 Millionen Euro die Hälfte der Kartellstrafe tragen. Zur Begründung hieß es, dass die Unternehmen durch die Aufteilung von Märkten gegen das im EU-Recht verankerte Verbot von Kartellen und wettbewerbswidrigem Verhalten verstoßen hätten.
Die frührere Ruhrgas AG - die heutige E.ON-Tochter E.ON Ruhrgas - und Gaz de France - heute Teil von GDF Suez - hatten sich nach Kommissionsangaben im Jahr 1975 anlässlich des gemeinsamen Baus der MEGAL-Pipeline darauf geeinigt, kein über diese Pipeline transportiertes Gas im jeweils anderen Land zu verkaufen. Über die MEGAL-Pipeline wird Gas nach Deutschland und Frankreich importiert. Beide Firmen hätten auch nach der Liberalisierung der europäischen Gasmärkte an der Vereinbarung festgehalten und seien erst 2005 endgültig davon abgerückt, hieß es.
Damit hat die Kommission nach eigenen Angaben erstmals eine Kartellstrafe im Energiebereich verhängt. "Durch diese Vereinbarung wurden die Verbraucher in zwei der größten Gasmärkte in der EU um einen stärkeren Preiswettbewerb und eine größere Anbieterauswahl gebracht", sagte EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. "Die Aufteilung von Märkten zählt zu den schwerwiegendsten Kartellverstößen." Darum habe die Behörde keine andere Wahl, als hohe Geldbußen zu verhängen. "Diese Entscheidung gibt den Energieversorgern ein deutliches Signal, dass die Kommission keinerlei wettbewerbswidriges Verhalten duldet."