Mieterstrom aus Solaranlagen wird stärker gefördert
Stand: 26.04.2017
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Berlin - Die Versorgung von Mietern mit selbst erzeugtem Solarstrom soll stärker gefördert und damit der Ausbau von Photovoltaik-Anlagen auf Wohngebäuden vorangetrieben werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf brachte die Bundesregierung am Mittwoch auf den Weg. Dabei handelt es sich um Strom aus Quellen wie Solaranlagen auf dem Dach, der an Mieter im gleichen Wohngebäude geliefert wird.
Bisher haben vor allem Eigenheimbesitzer die Möglichkeit, lokal erzeugten Strom aus Solaranlagen auf dem Hausdach zu nutzen. Das soll jetzt auch für Bewohner von Mietwohnungen möglich sein. Wenn ein Vermieter eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach installiert hat, kann er den so erzeugten Strom an seine Mieter liefern.
Das ist zwar schon bisher möglich, rechnet sich aber für die meisten Vermieter nicht. Diese Lücke wird jetzt geschlossen, indem ein Mieterstromzuschlag eingeführt wird. Die Höhe hängt von der Größe der Solaranlage und dem Photovoltaik-Ausbau insgesamt ab. Zugleich wird sichergestellt, dass der Mieter seinen Stromanbieter weiter frei wählen kann und von einer Förderung auch wirklich profitiert.
Der von den Mietern nicht verbrauchte Strom wird ins Netz eingespeist und vergütet. Um die volle Versorgung der Mieterstromkunden sicherzustellen, werden diese gegebenenfalls mit am Markt beschafftem Zusatzstrom versorgt.
Mieterstrom ist nach Darstellung der Bundesregierung wirtschaftlich interessant, weil einige Kostenbestandteile wie Netzentgelte, Netzumlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgabe nicht anfallen. Dennoch sei es bisher nur in Einzelfällen rentabel. Zugleich liege Deutschland bei der Stromerzeugung aus Solaranlagen zurück.