Mieter müssen Modernisierungen ihrer Wohnung dulden
Stand: 16.03.2011
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Berlin - Mieter müssen Modernisierungen ihrer Wohnungen hinnehmen. Sie können sich beispielsweise nicht dagegen wehren, dass ihr Vermieter Isolierglasfenster einbaut und den Gasherd gegen einen modernen Glaskeramikherd austauscht. Das berichtet die Zeitschrift "Das Grundeigentum" des Eigentümerverbandes Haus & Grund unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Berlin. Ebenso müssten Mieter eine Verstärkung von Elektrosteigleitungen dulden (Az.: 65 S 318/09).
Im verhandelten Fall hatte sich ein Mieter vor dem Amtsgericht zunächst erfolgreich gegen die Maßnahmen gewehrt. Das Landgericht wies die Klage aber ab. So hätten etwa die neuen Fenster auch Vorteile für den Mieter, so die Richter. Der bessere Wärmedämmwert führe zu Energieeinsparungen und damit zu geringeren Kosten.
Auch der Austausch des Gasherdes gegen einen Glaskeramikherd müsse hingenommen werden, weil der Vermieter so künftig auf eine Energieart verzichten könne und damit auch Betriebskosten spare. Auch gegen die Verstärkung der Elektrosteigleitung könne der Mieter sich nicht wehren, denn diese Maßnahme ermögliche es ihm, zeitgleich mehrere Geräte mit höherem Energieverbrauch anzuschließen.