Mehr Steuerförderung für Elektrofahrzeuge
Stand: 29.10.2012
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Berlin - Der Bundestag hat die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge von fünf auf zehn Jahre ausgeweitet. Einen entsprechenden Gesetzentwurf billigte das Parlament in der vergangenen Woche.
Damit werden auch Teile des vor mehr als einem Jahr vorgelegten "Regierungsprogramms Elektromobilität" umgesetzt. Ziel ist es, den "Anreiz zur Anschaffung eines umweltfreundlichen Elektrofahrzeuges zu verstärken".
Konkret wird laut "Verkehrssteueränderungsgesetz" der Förderzeitraum auf zehn Jahre verdoppelt. Die Steuerbefreiung gilt für Fahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 - dem Datum des Kabinettsbeschlusses - bis zum 31. Dezember 2015 erstmals zugelassen werden. Nach 2015 soll die Steuerbefreiung für reine E-Fahrzeuge für fünf Jahre fortgeführt werden - bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
Die Förderung wird nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt, sondern auf andere E-Fahrzeuge erweitert. Vor allem bei Nutzfahrzeugen und Leichtfahrzeugen lägen erhebliche Potenziale für den Klimaschutz sowie nachhaltige Mobilität, hieß es zur Begründung. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wurden auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellen in die Regelung einbezogen.