Lichtblick: RWE muss Zählergebühren um über 35 Prozent senken
Stand: 21.02.2003
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Hamburg, den 21.02.2003: Auch die zweite Entscheidung des Bundeskartellamtes zu missbräuchlich überhöhten Gebühren im Strommarkt hat für den Strommarkt grundlegende Bedeutung. "Wir begrüssen ausdrücklich das konsequente Vorgehen des Bundeskartellamtes", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer des Hamburger Stromanbieters Lichtblick - die Zukunft der Energie GmbH. Das Bundeskartellamt hat heute bekannt gegeben, das RWE seine Gebühren für Stromzähler um mehr als 10 Euro pro Jahr und Zähler absenken muss. LichtBlick war auch in diesem Verfahren als einziges Unternehmen beigeladen und trägt damit massgeblichen Anteil an diesem Erfolg, der jetzt allen Stromkunden im Gebiet von RWE und allen noch verbliebenen Stromanbietern im Markt zu Gute kommt.
"Alle Netzbetreiber in Deutschland, die höhere Zählergebühren als die jetzt vom Bundeskartellamt Angeordneten verlangen, werden ihre Verrechnungspreise mindestens auf das heute bekannt gegebene Niveau absenken müssen", so Heiko von Tschischwitz. "Für höhere Preise gibt es keine Grundlage mehr. Diese Woche war eine gute Woche für die Verbraucher und den Wettbewerb im Strommarkt." Die Zählerpreise von RWE gehören mit zu den teuersten im deutschen Strommarkt. Sie betragen derzeit zwischen 32,00 Euro pro Jahr für sogenannte Wechselstrom-Eintarifzähler und 72,00 Euro pro Jahr für Zweitarifzähler. Für die zu rund 90 % bei RWE installierten Drehstrom-Eintarifzähler verlangt RWE jährlich 36,00 Euro. Der Jahrespreis für Drehstrom-Zähler muss durch die heutige Entscheidung des Bundes-kartellamtes auf 22,90 Euro gesenkt werden (alle Preisangaben zzgl. Mehrwertsteuer). RWE hat in seinem Netzgebiet insgesamt über 4 Millionen Zähler installiert.
RWE hatte zum Jahreswechsel 2001/2002 die Preise für Stromzähler ohne weitere Begründung massiv angehoben, ohne dass sich an der Kostensituation oder am Leistungsspektrum der Messdienstleistung irgendetwas geändert hätte. Diese massive, völlig unberechtigte Preiserhöhung war Anlass für das Bundeskartellamt gegen den Stromnetzmonopolisten vorzugehen. Diese Preiserhöhung wird durch die Verfügung des Kartellamtes jetzt praktisch wieder rückgängig gemacht.
Die jetzt vom Bundeskartellamt verfügten Preise werden schon heute durch viele andere Netzbetreiber zum Teil deutlich unterboten. Dabei ist anzumerken, dass der Vergleichsmassstab insgesamt als missbräuchlich überhöht bezeichnet werden muss. "Diese Entscheidung ist kein Härtefall für RWE. Im Gegenteil, das Bundeskartellamt hat sich sehr zu Gunsten von RWE festgelegt. LichtBlick liegen von Dienstleistern, die auch heute schon im Wärme- und Wassermarkt Messdienstleistungen für Hauseigentümer und Vermieter übernehmen, deutlich günstigere Angebote für die Zählerinstallation, Miete und Abrechnung vor als die jetzt von den obersten Wettbewerbshütern veröffentlichten Richtpreise", so Heiko von Tschischwitz. Schon heute bedienen sich LichtBlick und Netzbetreiber externer Dienstleister für diesen eigenständigen Markt.
Die monatliche Grundgebühr bei den Stromtarifen sowohl der Exmonopolisten als auch der neuen Stromanbieter geht massgeblich auf die Zählergebühr zurück. Die Höhe der Zählergebühr hat damit wesentlichen Einfluss auf Höhe und Struktur der Strompreise im Markt. Der Anteil der Zählerpreise an den insgesamt für die Durchleitung zu entrichtenden Kosten liegt zwischen 10 und über 30 Prozent.
Auch die Zählerpreise werden von den Netzbetreibern nach dem als Anlage 3 zur Verbändevereinbarung beigefügten Kalkulationsleitfaden berechnet. Insofern hat die heutige Entscheidung über den Einzelfall RWE hinaus grundlegende Bedeutung für den Strommarkt. "Nach der Entscheidung gegen die TEAG wurde heute ein weiteres Mal der Kalkulationsleitfaden der Netzbetreiber als rechtlich unzulässig beurteilt. Diese Anlage führt zu systematisch überhöhten Entgelten. Dieser Kalkulationsleitfaden ist der Versuch der Netzbetreiber, sich auf Kosten der Verbraucher schadlos zu halten", so Heiko von Tschischwitz. "Den Einnahmen stehen keine Kosten gegenüber, mit den Monopolrenditen muss endlich Schluss sein."
Die Stromnetzbetreiber sind natürliche Monopolisten. Für die Nutzung des Netzes verlangen sie sogenannte Netznutzungs- oder Durchleitungsgebühren. Der Zählerpreis ist dabei neben einem jährlich zu entrichtenden Grundpre