LichtBlick begrüsst Entscheidung des Bundeskartellamtes gegen TEAG
Stand: 19.02.2003
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Der Hamburger Stromanbieter Lichtblick GmbH begrüsst die heute durch das Bundeskartellamt ergangene erste Missbrauchsverfügung wegen überhöhter Netzentgelte im Strommarkt. Als Mitwettbewerber war LichtBlick als Sachverständiger und betroffenes Unternehmen dem Missbrauchsverfahren gegen die Thüringer Energie AG (TEAG) beigeladen. Die TEAG muss ihre Durchleitungsgebühren mit sofortiger Wirkung um über 10 % senken.
"Auf diese erste Entscheidung haben wir drei Jahre lang gewartet. Sie ist ein Meilenstein im Liberalisierungsprozess. Jetzt müssen die Entgelte flächendeckend sinken", so Heiko von Tschischwitz, Geschäftsführer von Lichtblick. Für den liberalisierten Strommarkt hat diese erste Entscheidung der obersten Wettbewerbshüter grundlegende Bedeutung. Denn mit den Entgelten der TEAG stand auch der Kalkulationsleitfaden der Verbändevereinbarung auf dem Prüfstand. Dieser Kalkulationsleitfaden gehört jetzt der Vergangenheit an, denn er wurde mit dieser Entscheidung des Bundeskartellamtes als rechtlich unzulässig eingestuft. Praktisch alle 900 Stromnetzbetreiber in Deutschland haben ihre Entgelte auf Basis dieses Leitfadens berechnet. "Viel wichtiger als der Erfolg gegen dieses eine Unternehmen ist für uns, dass die Kalkulationsgrundlage der Netzbetreiber für die Berechnung der Netzentgelte damit als nicht rechtens und diskriminierend eingestuft ist. Sie führt zu systematisch überhöhten Durchleitungsgebühren und ist das wesentliche Hindernis auf dem Weg zu einem attraktiven Wettbewerb im Strommarkt", so Heiko von Tschischwitz. Damit ist auch die von der Bundesregierung vorangetriebene Verrechtlichung der Verbändevereinbarung inklusive dieses Kalkulationsleitfadens gescheitert. Das Vorhaben der Bundesregierung wird durch die heutige Entscheidung des Kartellamtes endgültig ad absurdum geführt. "Die Gesetzesnovelle würde lediglich den Tatbestand der Diskriminierung gesetzlich verankern statt für faire Rahmenbedingungen im Strommarkt zu sorgen", konstatiert Heiko von Tschischwitz. "Das Stromnetz ist und bleibt ein natürliches Monopol und deswegen müssen Netzbetreiber wirkungsvoll kontrolliert und reguliert werden. Sonst wirtschaften sie zu Lasten der Verbraucher nur in die eigene Tasche", so von Tschischwitz. Die Umsetzung der EU-Beschleunigungsrichtlinie, die ab 1. Juli 2004 wie im Telekommunikationsmarkt auch im Strommarkt eine Regulierungsinstanz zwingend vorschreibt, muss jetzt mit allem Nachdruck vom Bundeswirtschaftsministerium angegangen werden, fordert von Tschischwitz.
Trotz des seit über einem Jahr laufenden Verfahrens hatte die TEAG zu Beginn des Jahres nochmals versucht, ihre Entgelte kräftig zu erhöhen. Derzeit betragen die Durchleitungsgebühren der TEAG 6,77 Eurocent pro Kilowattstunde zuzüglich 45,86 Euro als jährliche Grundgebühr und Gebühr für den Stromzähler (alles Nettoangaben). Der Anteil der Kosten für die Netznutzung beträgt bei der TEAG zwischen 75