Länder dürfen Mindestabstand bei Windrädern festlegen
Stand: 24.06.2014
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Berlin - Union und SPD wollen den Weg freimachen für eine umstrittene Festlegung von Mindestabständen zwischen Windrädern und Häusern. Die Länder sollen bis Ende 2015 die Möglichkeit bekommen, Mindestabstände zwischen Windrad und einer Wohnbebauung festzulegen.
Nach dem Votum des federführenden Wirtschaftsausschusses gilt eine Zustimmung Ende der Woche im Bundestag als sicher. Die Änderung des Baugesetzbuches ist Teil des Ökostrom-Reformpakets. Antreiber des von Experten scharf kritisierten Vorhabens war Bayern. Dem Freistaat schwebt das Zehnfache der Windradhöhe vor - das kann im Endeffekt bis zu zwei Kilometer Abstand zwischen Windrad und Wohnbebauung bedeuten.
Der Jurist Ulrich Battis hatte in einer Fachanhörung des Bundestags betont, dass dies die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aushebeln könnte, wonach der Windkraftnutzung "substanzieller Raum" eingeräumt werden müsse. Zudem könne dadurch die Planungshoheit der Kommunen in diesem Bereich unterlaufen werden. Die Bundesvereinigung kommunaler Spitzenverbände äußerte die Befürchtung, dass so statt 15 bis 20 Prozent nur noch ein Prozent der Fläche in Deutschland für das Aufstellen von Windrädern infrage kommen könnte. Allerdings wollen viele Bundesländer nicht von der Abstands-Option Gebrauch machen.