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Konzerne fordern Gerechtigkeit: Atom-Klagen in Karlsruhe

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Karlsruhe - Der Schlachtruf der Atomkonzerne ist spätestens seit vergangener Woche formuliert. "Ich erwarte Gerechtigkeit", sagte Eon-Chef Johannes Teyssen bei der Vorlage tiefroter Jahreszahlen in Essen. Aber mit einem großen G fängt auch das Wörtchen "Geld" an. Und darum geht es in allererster Linie, wenn das Verfassungsgericht an diesem Dienstag und Mittwoch den deutschen Atomausstieg überprüft. (Az. 1 BvR 2821/11, 1 BvR 321/12 und 1 BvR 1456/12)

Was genau wird in Karlsruhe verhandelt?

Dafür braucht es einen kurzen Blick zurück ins Frühjahr 2011. Die Welt schaut voller Entsetzen auf das japanische Fukushima, wo nach Erdbeben und Tsunami vom 11. März ein Atomkraftwerk außer Kontrolle gerät. Die Ereignisse führen die Risiken der Kernkraft neu vor Augen. Wenige Monate zuvor haben Union und FDP den rot-grünen Atomausstieg bis zum Jahr 2036 gestreckt. Schnell ist klar: So eine Energiepolitik ist kurz vor wichtigen Landtagswahlen nicht mehr opportun. In Windeseile erfindet sich Schwarz-Gelb neu - als Anti-Atom-Koalition.

Was bedeutet das für die 17 deutschen Kernkraftwerke?

Sieben ältere Blöcke und das als "Pannenmeiler" verschrieene AKW Krümmel in Schleswig-Holstein müssen per Moratorium sofort für drei Monate vom Netz. Eine Änderung des Atomgesetzes zum 31. Juli 2011 besiegelt ihr endgültiges Aus. Den restlichen neun Kraftwerken setzt der Gesetzgeber über elf Jahre gestaffelt feste Deadlines, zu denen die Betriebsgenehmigung erlischt. Damit ist der Atomausstieg bis 2022 beschlossene Sache. Heute gibt es bundesweit noch acht aktive Meiler. Deutschlands größte Energiekonzerne Eon und RWE hat die erzwungene Energiewende in massive wirtschaftliche Schwierigkeiten gestürzt.

Wie reagieren die Betreiber?

Die ziehen dutzendfach mit Schadensersatzforderungen vor Gericht - und haben dabei keine schlechten Karten. Denn bei der Hauruck-Aktion gibt es juristische Grauzonen. So erklärt Anfang 2013 der hessische Verwaltungsgerichtshof in einem vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Urteil die sofortige Abschaltung von Biblis A und B für rechtswidrig - unter anderem weil RWE vor der Entscheidung nicht ordnungsgemäß angehört wurde. Ob das auch hohe Entschädigungssummen bedeutet, müssen im Einzelfall die Gerichte entscheiden. Die Grundsatzklagen werden aber erst jetzt in Karlsruhe verhandelt.

Mit welchen Auswirkungen?

Eon, RWE und der schwedische Staatskonzern Vattenfall werten den vorzeitigen Atomausstieg als Enteignung. Sie wollen feststellen lassen, dass ihnen laut Grundgesetz vom Staat eine Entschädigung zusteht. "Die Klärung dieser Rechtsfrage ist für uns ein fundamentaler Sachverhalt", sagt Matthias Hartung, Chef der RWE-Erzeugungstochter RWE Generation. Denn sollten die Konzerne Recht bekommen, wäre der Weg frei für Schadensersatzklagen im zweistelligen Milliardenbereich. Momentan ist allerdings völlig unklar, ob es dazu jemals kommt.

Warum das?

Die Konzerne haben ihre Klagen vor Jahren eingereicht, seither ist viel passiert. Aktuell dreht sich alles um die Frage, wer die enormen Kosten für den Rückbau der Meiler und die Lagerung des Atommülls schultern muss - nach Schätzungen von Experten mindestens 48,8 Milliarden Euro. Seit Wochen wird in Berlin in einer Kommission verhandelt. Der Staat könnte den Versorgern bei der Übernahme gewisser Endlagerungs-Risiken entgegenkommen. Aber das hat seinen Preis: Im Gegenzug sollen die Konzerne ihre vielen Klagen fallen lassen. Das Karlsruher Verfahren ist also Verhandlungsmasse geworden.

Was passiert, wenn es vor einem Urteil einen Deal gibt?

Im Prinzip kann eine Verfassungsklage jederzeit zurückgenommen werden, selbst nach einer aufwendigen zweitägigen Verhandlung. Es gibt aber auch Beispiele für Fälle, die Karlsruhe trotzdem einfach entschieden hat: 1998 erklärte der erste Senat die umstrittene Rechtschreibreform für rechtens, obwohl die Kläger einen Rückzieher machten - unter Verweis auf die allgemeine Bedeutung der Frage. Deals in Berlin dürften die Richter wenig beeindrucken. Allerdings müssten die Konzerne festgestellte Ansprüche natürlich nicht einfordern.