Koalition einigt sich auf neues Umweltrecht
Stand: 05.03.2009
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Berlin - Nach dem Scheitern des Umweltgesetzbuches sollen mehrere Einzelregelungen das Umweltrecht bundesweit vereinheitlichen. Die große Koalition einigte sich am Mittwochabend bei ihrem Spitzentreffen im Kanzleramt in Berlin auf die Novellierung von Einzelgesetzen zum Naturschutzrecht, Wasserrecht und zum Strahlenschutzrecht. Das gab Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) bekannt. Er hatte zeitweise an der Koalitionsrunde teilgenommen. Die Regelungen seien wichtig, "damit wir nicht zur Kleinstaaterei zurückkehren", sagte Gabriel. Das Bundeskabinett soll die Novellen in der kommenden Woche am 11. März verabschieden.
Der ursprüngliche Plan, einheitliche Umweltregeln und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu schaffen, war wegen eines Streits zwischen Union und SPD fehlgeschlagen. CSU-Chef Horst Seehofer und Gabriel hatten sich gegenseitig die Schuld für das Scheitern gegeben. Ein entsprechender Entwurf zu dem seit Jahrzehnten verfolgten Projekt war in der Bundesregierung bereits abgestimmt gewesen. Der Hauptstreitpunkt war eine Genehmigung von Industrieanlagen aus einer Hand. Diese "integrierte Vorhabengenehmigung" hatte insbesondere die CSU abgelehnt. Sie befürchtete eine "Monsterbürokratie".
Ohne eine Neuregelung bis 2010 wären die Umweltgesetze wegen der Neuordnung der Bund-Länder-Beziehungen ein regionaler "Flickenteppich" geblieben. Bei den Einzelgesetzen haben die Länder nun die Möglichkeit zu Abweichungen. Die Vereinheitlichung des Umweltrechts ist ein zentraler Punkt des Koalitionsvertrages von Union und SPD. Die Vereinheitlichung war von der heutigen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) während ihrer Zeit als Bundesumweltministerin (1994 bis 1998) auf den Weg gebracht worden.