Kleine Blockheizkraftwerke werden ab April gefördert
Stand: 06.03.2012
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Rostock - Ab April wird die Anschaffung von kleinen Blockheizkraftwerken staatlich gefördert. Für neue Anlagen mit bis zu 20 Kilowatt elektrischer Leistung (kWel) für Bestandsbauten gibt es einmalig einen Investitionszuschuss. Dies teilt die Neue Verbraucherzentrale in Mecklenburg und Vorpommern in Rostock mit.
Aber es müssten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Das Blockheizkraftwerk müsse unter anderem als förderfähige Anlage auf der Liste des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stehen. Außerdem sind hohe Effizienzanforderungen zu erfüllen, und der Betreiber müsse für die Anlage einen Wartungsvertrag abschließen. Zusätzlich dürfe es in dem Gebiet, in dem die Anlage installiert werden soll, kein Fernwärmeangebot geben.
Ein Blockheizkraftwerk, kurz auch als BHKW bezeichnet, erzeugt Strom, der gleich im Haushalt genutzt werden kann. Die Abwärme liefert außerdem Warmwasser und eine wohlige Raumtemperatur.
Die Förderanträge können ab 1. April beim BAFA eingereicht werden. Das Programm sieht den BAFA-Angaben zufolge eine Staffelung der Zuschüsse nach Anlagenleistung vor: Sehr kleine, für Ein- und Zweifamilienhäuser geeignete Anlagen mit einer Leistung von 1 kWel erhalten 1500 Euro, große Anlagen mit 20 kWel den maximalen Förderbetrag von 3450 Euro.