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Klagen gegen Verlängerung der Akw-Laufzeiten nicht vor Februar

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Die Klagen gegen das schwarz-gelbe Gesetz für längere Laufzeiten für Atomkraftwerke werden voraussichtlich erst im Frühjahr nächsten Jahres beim Bundesverfassungsgericht eingereicht werden. Nachdem nun Bundespräsident Christian Wulff das Gesetz unterschrieben hat, bereiten mehrere SPD-Länder sowie die Opposition Klageschriften vor. "Mit einer Fertigstellung wird nicht vor Februar gerechnet", hieß es am Donnerstag in Kreisen der Grünen-Bundestagsfraktion.

Wulff hatte zuvor vier umstrittene Gesetze zur Energiepolitik unterschrieben. Damit können unter anderem die Laufzeitverlängerung, die Kernbrennstoffsteuer und der Aufbau eines Ökostrom-Fonds in Kürze in Kraft treten.

Nach derzeitigem Stand werden wohl zwei unterschiedliche Klägergruppen das Verfassungsgericht anrufen, um das Laufzeiten-Plus von durchschnittlich 12 Jahren für die 17 deutschen Meiler doch noch zu Fall zu bringen. Es sind zum einen Bundestagsabgeordnete, zum anderen mehrere SPD-geführte Bundesländer.

Im Parlament kann ein Viertel der Abgeordneten eine Klage anstrengen (Normenkontrollantrag). Die Grünen haben sich mit der SPD darauf geeinigt, dass Abgeordnete der beiden Fraktionen diesen Antrag stellen wollen. In Karlsruhe wollen sie sich von der Frankfurter Professorin für Öffentliches Recht, Astrid Wallrabenstein, und der auf Verwaltungsrecht spezialisierten Berliner Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. (GGSC) vertreten lassen.

Daneben haben die SPD-Länder Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Bremen, Berlin und Brandenburg einen gemeinsamen Antrag angekündigt. Prozessvertreter für diese Klägergruppe (allerdings ohne NRW) sollen den Angaben zufolge der Verfassungsrechtler Prof. Joachim Wieland (Mitglied des Verfassungsgerichtshofs NRW) und die Berliner Anwaltskanzlei Becker, Büttner, Held (BBH) sein.

Als Prozessbevollmächtigter des Landes NRW ist der Frankfurter Verfassungsrechtler Prof. Georg Hermes vorgesehen. Grüne und SPD wehren sich dagegen, dass die Regierung die längeren Laufzeiten ohne Zustimmung des Bundesrates beschlossen hat, in dem Schwarz-Gelb keine Mehrheit mehr hat.