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Keine Windräder in Naturschutzgebieten

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dapd

Potsdam - In Naturschutzgebieten in Brandenburg dürfen auch in Zukunft keine Windkraftanlagen errichtet werden. Das wurde vom Umweltministerium in Potsdam klargestellt. Der geplante Erlass von Umweltministerin Anita Tack zum Bau von Windrädern lasse zwar deren Errichtung in Schutzgebieten zu, so Sprecherin Alrun Kaune-Nüßlein. Naturschutzgebiete seien davon jedoch ausgeschlossen.

Die Sprecherin verwies auf den Entwurf des Erlasses. Darin wird auf Paragraf 23 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes Bezug genommen. Danach dienen Naturschutzgebiete "vorrangig der Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Die Ausweisung von "Windeignungsgebieten" sei "grundsätzlich nicht mit den Schutzzielen für Naturschutzgebiete zu vereinbaren".

In Landschaftsschutzgebieten hingegen können Windräder unter bestimmten Bedingungen zugelassen werden. Im Erlassentwurf heißt es dazu, solche Gebiete dienten der Erhaltung des Naturhaushalts, dem Schutz von Lebensräumen oder auch der Erholung. In Randlagen oder "in Bereichen, in denen ein weniger hochwertiges Landschaftsbild oder bereits Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen", könnten nach Einzelfallprüfungen "Windeignungsgebiete" ausgewiesen werden. Das gelte insbesondere, wenn kein Widerspruch zum Schutzzweck anzunehmen sei.

Pufferzonen entfallen

Die bisherigen Pufferzonen von einem Kilometer zu Schutzgebieten entfallen. Für geplante Windenergieanlagen, die unmittelbar an Naturschutz-, Flora-Fauna-Habitat- und Vogelschutzgebiete nach EU-Richtlinie angrenzen, ist nach dem Entwurf für den Erlass im Einzelfall anhand von "Tierökologischen Abstandskriterien" für den Bau von Windenergieanlagen zu prüfen, ob Auswirkungen für das jeweilige Schutzgebiet zu erwarten wären.

Kaune-Nüßlein stellte damit Meldungen aus der Vorwoche klar, wonach Winderräder angeblich auch in Naturschutzgebieten zugelassen werden sollen. Gegen eine solche Regelung war schon Widerstand angedroht worden. Ein Bündnis aus 19 Bürgerinitiativen kündigte in einem Brief an Landtagspräsident Gunter Fritsch (SPD) eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof an. Mit dem Erlass vernichte die Regierung Fauna und Flora und zerstöre "nach und nach die Lebensmöglichkeiten von uns Menschen", kritisierten die Windrad-Gegner. Brandenburg dürfe nicht ausschließlich auf seinen Charakter als Energiestandort reduziert werden.

Nach den Plänen der Landesregierung sollen bis zum Jahr 2020 mehr als 20 Prozent des primären Energiebedarfs aus regenerativen Quellen wie der Windkraft stammen. Der Erlass helfe, dieses Ziel zu erreichen, hatte Umweltministerin Anita Tack (Linke) in der vergangenen Woche gesagt.