Kein AKW-Rückbau: E.ON will Verfassungsklage abwarten
Stand: 18.04.2012
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Berlin - Acht Kernkraftwerke wurden in Deutschland als Folge des Atomausstiegs bereits stillgelegt. Doch der Rückbau der Meiler ist noch nicht in Sicht. E.ON will die stillgelegten Anlagen erst abbauen, wenn über die Verfassungsklage zur Zwangsabschaltung entschieden ist.
Der Rückbau von stillgelegten Atomkraftwerken in Deutschland könnte wegen der Schadensersatzforderungen der Energiekonzerne zu einer Hängepartie werden. Der größte deutsche Energiekonzern E.ON will den Rückbau seiner stillgelegten Anlagen Unterweser (Niedersachsen) und Isar I (Bayern) auch vom Ausgang der Verfassungsklage abhängig machen, die wegen der von der Regierung verfügten Zwangsabschaltung eingereicht wurde. "Um unsere Rechtsposition in diesem Verfahren zu wahren, können endgültige Rückbauarbeiten erst nach einer gerichtlichen Entscheidung erfolgen", sagte ein E.ON-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.
In Energiekreisen hieß es, die Haltung bedeute nicht, dass auf ein Wiederanfahren der Anlagen gehofft werde. Experten betonten, dass bei einem raschen, kompletten Rückbau der Meiler die eigene Rechtsposition bei den Klagen geschwächt werden könnte. Umstritten ist aber, ob bereits mit dem bloßen Antrag für den Rückbau eine Schwächung verbunden wäre, also die Meiler formal aufgegeben werden. Das Rechtsverfahren könnte sich über mehrere Jahre hinziehen.
Rückbau dauert mehr als zehn Jahre
Bisher gibt es für die acht nach der Katastrophe von Fukushima 2011 stillgelegten Meiler noch keine Anträge für den Rückbau - dieser dürfte so oder so mehr als zehn Jahre dauern. Der E.ON-Sprecher betonte, man strebe den direkten Rückbau von Isar 1 und Unterweser an. In Kürze würden die Genehmigungsanträge gestellt. Man halte parallel aber an der Verfassungsbeschwerde fest. "Nach unserer Auffassung ist der Entzug der Berechtigung zum Leistungsbetrieb für die Kernkraftwerke Isar 1 und Unterweser ohne eine entsprechende Entschädigung rechtswidrig."
Eine Vattenfall-Sprecherin sagte, über eine Klage des schwedischen Unternehmens gegen die Stilllegung von Krümmel und Brunsbüttel sei noch nicht entschieden. Zunächst solle eine gütliche Einigung mit der Regierung über Entschädigungszahlungen angestrebt werden. Klappt dies nicht, könnte das Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten in Washington angerufen werden. RWE hatte laut einer Sprecherin am 9. Februar Verfassungsklage eingereicht. "Fakt ist, wir haben noch nicht entschieden, wie wir den Rückbau machen wollen", betonte sie. Nur das baden-württembergische Unternehmen EnBW droht bisher nicht mit dem Klageweg - das grün-rot regierte Land ist mit 45 Prozent beteiligt.