Kartellamt mahnt weiteren Netzbetreiber wegen zu hohen Entgelte ab
Stand: 17.12.2002
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dpa/JA. Bonn - Das Bundeskartellamt hat die zum E.ON-Konzern gehörende Thüringer Energie AG (TEAG) wegen des Verdachts zu hoher Preise bei der Durchleitung von Konkurrenzstrom abgemahnt.
Überprüfungen hätten den Verdacht missbräuchlich überhöhter Netznutzungsentgelte der TEAG vorläufig bestätigt, berichtete das Kartellamt am Montag in Bonn. Die Behörde beabsichtigt, die zu hohen Durchleistungskosten zu untersagen.
Den Angaben zufolge handelt es sich um die zweite Abmahnung innerhalb der Ende Januar 2002 eingeleiteten zehn förmlichen Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Durchleitungspreise. Eine mündliche Verhandlung sei für den 15. Januar anberaumt, hiess es. Bis Anfang Januar habe das Unternehmen Gelegenheit zur Stellungnahme.
Unternehmenssprecher Olaf Werner wies den Vorwurf der Wettbewerbsbehinderung zurück. Die TEAG habe ihre Netznutzungsentgelte entsprechend der Vereinbarung der Energiewirtschafts- und Verbraucherverbände von 2002 kalkuliert.
Der Präsident des Kartellamtes, Ulf Böge, sagte, das Kartellamt habe bei diesem Verfahren erstmals von seiner gerichtlich bestätigten Möglichkeit Gebrauch gemacht, auch die Kostenkalkulation des betroffenen Unternehmens zu prüfen. Ziel aller Verfahren sei eine substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte, die derzeit das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten darstellten.
Es hätten sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die TEAG dem Netz sachfremde Kosten zuordne, die nach der aktuellen Auffassung des Kartellamtes nicht von den Nutzern des Netzes zu tragen seien, hiess es weiter. Auch würden bestimmte Kostenpositionen nicht anerkannt, die das Unternehmen seiner Kalkulation zu Grunde lege. Mit Abzug dieser Kostenpositionen verminderten sich die Netzkosten der TEAG, die die Grundlage für die Berechnung der Durchleitungsentgelte bildeten.
Das Kartellamt hatte im Januar gegen zehn Stromnetzbetreiber, die zu den marktbeherrschenden Energiekonzernen E.ON (Düsseldorf) und RWE (Essen) gehören, Missbrauchsverfahren wegen zu hoher Durchleitungspreise eingeleitet. Die TEAG gehört zum E.ON-Konzern.