Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Darüber hinaus nutzen wir mit Ihrer Einwilligung Technologien zur Datenübermittlung für die Zielgruppenauswahl und die Ausspielung von Werbung bei Partnern. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Wenn Sie uns Ihre E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen (z.B. in einem Formular), geben wir diese mit Ihrer Einwilligung zur Auswahl von Zielgruppen (Custom Audiences) in pseudonymisierter Form an unsere Partner weiter. Diese ermitteln, ob Sie dort über ein Nutzerkonto verfügen. Wenn dem so ist, wird ihre pseudonymisierte E-Mail-Adresse von unseren Partnern in eine sog. Custom Audience aufgenommen und für die zielgruppenbasierte Ausspielung von Werbung genutzt. Die E-Mail-Adresse wird von unseren Partnern unmittelbar im Anschluss an den Abgleich gelöscht; E-Mails werden nicht verschickt. Weitere Informationen finden Sie unter Zwecke der Datenverarbeitung. Die relevanten Partner finden Sie anhand der ergänzenden Bezeichnung "Custom Audience".

Kartellamt greift durch: TEAG muss Netzentgelte senken [Update]

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Bonn (dpa/lnw) - Das Bundeskartellamt hat im Streit mit Stromnetzbetreibern erstmals überteuerte Durchleitungsgebühren für neue Konkurrenten untersagt und damit ein Signal gesetzt. Nach der Entscheidung der Wettbewerbsbehörde vom Mittwoch in Bonn muss der zum E.ON-Konzern gehörenden Thüringer Energie AG (TEAG) seine Forderung für Netznutzungsentgelte um etwa 10 Prozent senken. Thüringens größter Stromversorger wies die Vorwürfe des Wettbewerbsmissbrauchs zurück und kündigte Beschwerde beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf an.

Das Kartellamt hat sich nach Beschwerden neuer Anbieter die Gebühren der etablierten Netzbetreiber vorgeknüpft, die praktisch über ein Monopol bei der Stromdurchleitung verfügen. Anfang 2002 waren gegen zehn Stromnetzbetreiber, die zu den marktbeherrschenden Energiekonzernen E.ON und RWE (Essen) gehören, Missbrauchsverfahren eingeleitet worden. Die Behörde will damit auf dem liberalisierten Markt für einen fairen Wettbewerb auch für neue Anbieter sorgen.

Bei den beanstandeten Entgelten geht es um den Preis, den andere Stromanbieter und -händler für die Nutzung des TEAG-Netzes in Thüringen und Sachsen entrichten müssen.

Von der Entscheidung erwarte das Amt "eine wichtige Signalwirkung", sagte Kartellamtspräsident Ulf Böge. Ziel aller Verfahren sei "eine substanzielle Senkung der Netznutzungsentgelte, die wegen ihrer Höhe derzeit das Haupthindernis für wirksamen Wettbewerb auf den Strommärkten darstellen."

Das Thüringer Wirtschaftsministerium begrüßte die Entscheidung. "Es ist ein Standortnachteil, dass die Durchleitungsgebühren in einigen Regionen Ostdeutschland 40 Prozent über dem Bundesdurchschnitt liegen", sagte der Sprecher des Wirtschaftsministeriums, Andreas Maruschke. Das Wirtschaftsministerium ermittle bei den 27 Netzbetreibern bereits länger wegen des Verdachts missbräuchlicher Netznutzungsentgelte. "Wir brauchen mehr Wettbewerb zum Vorteil von Haushalts- und Gewerbekunden", erklärte Maruschke.

"Die TEAG weist den Vorwurf des Wettbewerbsmissbrauchs zurück", sagte TEAG-Vorstandsvorsitzender Bernhard Bloemer. Grundlage der Beschwerde sei ein Kalkulations-Leitfaden, der zwischen den Verbänden der Stromversorger und Verbrauchern von 2002 ausgehandelt worden sei. Die Entscheidung des Kartellamts sei unverständlich. Die Behörde hatte das Unternehmen zuvor abgemahnt.

"Die von Bundeskartellamt angestrebte dauerhafte Festlegung von Erlösobergrenzen überschreitet die Befügnis der Behörde und ist ein unzulässiger Eingriff in die unternehmerische Freiheit", sagte Bloemer. Die Beschneidung von Nutzungsentgelten würde erhebliche Auswirkungen auf die Investitionen der Energiebranche haben. Bloemer sprach von einem Schritt zurück in die DDR-Energiewirtschaft, wenn sich Investitionen nicht mehr lohnen würden.

Der Hamburger Stromanbieter Lichtblick begrüsste als betroffenes Unternehmen die Entscheidung als "Meilenstein im Liberalisierungsprozess". Jetzt müssten die Entgelte flächendeckend sinken. Für den liberalisierten Strommarkt habe die Untersagung grundlegende Bedeutung. Denn mit der Entscheidung gehöre auch der diskriminierende Kalkulationsleitfaden der Verbändevereinbarung der Vergangenheit an. Damit sei zugleich die von der Bundesregierung vorangetriebene Verrechtlichung der Vereinbarung gescheitert.

Praktisch alle 900 Stromnetzbetreiber in Deutschland hätten ihre Entgelte auf Basis dieses Leitfadens berechnet, erläuterte Lichtblick. Systematisch überhöhte Durchleitungsgebühren seien das wesentliche Hindernis auf dem Weg zu einem aktiven Wettbewerb im Strommarkt.

"Damit ist der Kunde der Gewinner, denn die Kartellamtsentscheidung zahlt sich für den Verbraucher in barer Münze aus", sagte Yello-Sprecher Andreas Müller. Wenn dieser Kurs des Bundeskartellamtes fortgesetzt werde, habe der Wettbewerb im deutschen Energiemarkt doch noch eine Chance. Müller forderte eine bessere Ausstattung der jetzigen Wettbewerbsaufsicht oder eine Regulierungsbehörde, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen.