Karlsruhe weist Beschwerde gegen Atommüllendlager in Niedersachsen ab
Stand: 26.11.2009
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Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat endgültig den Weg für den Betrieb des Atommüllendlagers Schacht Konrad in Niedersachsen frei gemacht. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss nahmen die Richter die Verfassungsbeschwerde eines Landwirts aus der Umgebung der Schachtanlage nicht zur Entscheidung an. In der Entscheidung hieß es, die Vorschriften des Atomgesetzes über die Errichtung des Endlagers begegneten keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Endlager im ehemaligen Eisenerzbergwerk bei Salzgitter (Niedersachsen) soll 2013 in Betrieb gehen und bis zu 270 000 Kubikmeter Atommüll geringer Wärmeentwicklung aufnehmen - etwa kontaminierte Schutzkleidung, Werkzeuge oder Anlageteile. Hoch radioaktive Abfälle werden dort nicht eingelagert.
Nach den Worten des Gerichts stehen die einschlägigen Vorschriften nicht im Widerspruch zur staatlichen Schutzpflicht für das menschliche Leben und die körperliche Unversehrtheit - auch wenn sie ein gewisses "Restrisiko" in Kauf nähmen. Denn vom Gesetzgeber absolute Sicherheit zu verlangen, würde jegliche Zulassung neuer Technik blockieren. Deshalb genüge es, wenn Risiken aus der Lagerung radioaktiver Technik nach dem Stand von Wissenschaft und Technik "praktisch ausgeschlossen" seien, befand das Gericht und verwies auf seine Grundsatzentscheidung von 1978. (Az: 1 BvR 1178/07 - Beschluss vom 10. November 2009)
In dem mehr als 1000 Meter tiefen Stollen sollen 20 Tonnen schwere Container gestapelt, in bestimmten Abständen Betonwände eingezogen werden und die Hohlräume um die Container mit flüssigem Material aufgefüllt werden. Die Anwälte des Klägers hatten deshalb kritisiert, die Entscheidung zur Endlagerung sei unumkehrbar, womit künftigen Gesetzgebern die Hände gebunden seien. Aus Sicht der Karlsruher Richter zielt das Konzept dagegen gerade darauf ab, künftigen Generationen keine unzumutbaren Erblasten aufzuerlegen.