Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Cookie-Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Deine Privatsphäre Einstellungen

Für unseren Service speichern wir Cookies und andere Informationen auf Ihren Geräten und verarbeiten damit einhergehend Ihre personenbezogene Daten bzw. greifen auf solche zu. Manche helfen uns, das Nutzungserlebnis unserer Services zu verbessern, sowie personalisierte Empfehlungen und Werbung auszuspielen. Hierfür bitten wir um Ihre Einwilligung. Sie können diese jederzeit über die Cookie-Einstellungen, erreichbar über den Link "Cookies" im Footer wie auch unter Ziffer 11 unserer Datenschutzbestimmungen, ändern und widerrufen.

Diese Cookies und andere Informationen sind für die Funktion unseres Services unbedingt erforderlich. Sie garantieren, dass unser Service sicher und so wie von Ihnen gewünscht funktioniert. Daher kann man sie nicht deaktivieren.

Wir möchten für Sie unseren Service so gut wie möglich machen. Daher verbessern wir unsere Services und Ihr Nutzungserlebnis stetig. Um dies zu tun, möchten wir die Nutzung des Services analysieren und in statistischer Form auswerten.

Um unseren Service noch persönlicher zu machen, spielen wir mit Hilfe dieser Cookies und anderer Informationen personalisierte Empfehlungen und Werbung aus und ermöglichen eine Interaktion mit sozialen Netzwerken. Die Cookies werden von uns und unseren Werbepartnern gesetzt. Dies ermöglicht uns und unseren Partnern, den Nutzern unseres Services personalisierte Werbung anzuzeigen, die auf einer website- und geräteübergreifenden Analyse ihres Nutzungsverhaltens basiert. Die mit Hilfe der Cookies erhobenen Daten können von uns und unseren Partnern mit Daten von anderen Websites zusammengeführt werden.

Kabinett verlangt 30 Prozent Energieeinsparung in Gebäuden

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin - Sanierungswillige Hauseigentümer müssen erst vom Herbst an durch Wärmedämmung oder Heizungs-Modernisierungen das ehrgeizige Energie- Einsparziel von 30 Prozent erfüllen. Damit solle den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regelungen gegeben werden, erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Mittwoch nach Überarbeitung der Energiesparverordnung im Bundeskabinett. Darin eingearbeitet wurden auch Forderungen des Bundesrates.

So setzte dieser eine deutliche Entschärfung bei der von 2020 an auch vorgesehenen schrittweisen Außerbetriebnahme von Nachtstrom-Speicherheizungen durch. So darf an diesen "Energiefressern" unter anderem dann festgehalten werden, wenn die Austauschkosten trotz Fördermittel "nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können". Die Pflicht entfällt auch, wenn das Gebäude die Vorschriften der Wärmeschutz-Verordnung von 1995 erfüllt. Tiefensee erklärte: "Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland."

Die Verringerung des Energieverbrauchs um 30 Prozent betrifft die energetische Sanierung älterer Bauten ebenso wie den Neubau. Bis Ende 2011 müssen unter anderem die Fußböden von Dachräumen gedämmt werden, sofern das Dach ungedämmt bleibt. Den Nachweis solcher Energiesparmaßnahmen müssen die Handwerker und Fachunternehmen erbringen. Kann er den Behörden nicht vorgelegt werden, wird das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt. Ältere Klimaanlagen müssen mit automatischen Be- und Entfeuchtungssystemen nachgerüstet werden.