Kabinett verlangt 30 Prozent Energieeinsparung in Gebäuden
Stand: 19.03.2009
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Berlin - Sanierungswillige Hauseigentümer müssen erst vom Herbst an durch Wärmedämmung oder Heizungs-Modernisierungen das ehrgeizige Energie- Einsparziel von 30 Prozent erfüllen. Damit solle den Baubeteiligten Zeit zur Anpassung an die neuen Regelungen gegeben werden, erklärte Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee (SPD) am Mittwoch nach Überarbeitung der Energiesparverordnung im Bundeskabinett. Darin eingearbeitet wurden auch Forderungen des Bundesrates.
So setzte dieser eine deutliche Entschärfung bei der von 2020 an auch vorgesehenen schrittweisen Außerbetriebnahme von Nachtstrom-Speicherheizungen durch. So darf an diesen "Energiefressern" unter anderem dann festgehalten werden, wenn die Austauschkosten trotz Fördermittel "nicht innerhalb angemessener Frist durch die eintretenden Einsparungen erwirtschaftet werden können". Die Pflicht entfällt auch, wenn das Gebäude die Vorschriften der Wärmeschutz-Verordnung von 1995 erfüllt. Tiefensee erklärte: "Das ist ein guter Tag für den Klimaschutz und gibt einen zusätzlichen Schub für das energieeffiziente Bauen in Deutschland."
Die Verringerung des Energieverbrauchs um 30 Prozent betrifft die energetische Sanierung älterer Bauten ebenso wie den Neubau. Bis Ende 2011 müssen unter anderem die Fußböden von Dachräumen gedämmt werden, sofern das Dach ungedämmt bleibt. Den Nachweis solcher Energiesparmaßnahmen müssen die Handwerker und Fachunternehmen erbringen. Kann er den Behörden nicht vorgelegt werden, wird das als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße belegt. Ältere Klimaanlagen müssen mit automatischen Be- und Entfeuchtungssystemen nachgerüstet werden.