Kabinett beschließt Heizungs-Austauschpflicht
Stand: 16.10.2013
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Berlin - Das Bundeskabinett hat schärfere Vorgaben für Hausbauer und eine Austauschpflicht für 30 Jahre alte Gas- und Ölheizungen beschlossen. Vor 1985 eingebaute Heizungen müssen gemäß der am Mittwoch - mit Änderungen des Bundesrates - beschlossenen neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) bis 2015 ausgetauscht werden. Bisher galt die Pflicht nur für Heizkessel, die vor 1978 eingebaut wurden.
Nicht betroffen sollen Brennwertkessel mit einem hohen Wirkungsgrad sein. Auch Hauseigentümer, die seit Februar 2002 in Häusern mit 30 alten Heizungen wohnen, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Voraussichtlich werden die Änderungen ab dem 1. Mai 2014 wirksam.
Umweltschützern geht die neue EnEV nicht weit genu. Sie setze zu wenig Impulse, im Wärmebereich Energie einzusparen und den klimaschädlichen Kohlendioxidausstoß zu mindern. Allerdings sollen ab Januar 2016 der Primärenergiebedarf bei Neubauten um durchschnittlich 25 Prozent und der Wärmebedarf durch eine bessere Gebäudedämmung um durchschnittlich 20 Prozent gesenkt werden.
Zudem soll auf Energieausweisen die Energieeffizienzklasse vermerkt werden, um bei Verkauf und Vermietung transparent über den zu erwartenden Energieverbrauch zu informieren. Bauminister Peter Ramsauer (CSU) betonte, die Novellierung sei notwendig, um die neu gefasste EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. "Für das Heizen, Kühlen und die Warmwasserbereitung in Gebäuden verbrauchen wir in Deutschland noch immer rund 35 Prozent der Endenergie." Um den Energieverbrauch in Deutschland weiter zu reduzieren könnten neue Gebäude einen wichtigen Beitrag leisten.
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