Berlin (dpa) - Die Bundesregierung hat neue Förderregeln für
Ökostrom und zugleich neue Instrumente für einen effektiveren
Klimaschutz auf den Weg gebracht. Strom aus grossen
Wasserkraftanlagen, Biomasse und Erdwärme wird künftig stärker
gefördert. Die Förderung für Windenergie soll künftig vom Standort
abhängig sein und grosse leistungsfähige Anlagen bevorzugen. Das sieht
die am Mittwoch beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-
Gesetzes (EEG) vor.
Zugleich verabschiedete das Kabinett die gesetzlichen Grundlagen
für den umstrittenen
Handel mit Emissionsrechten für Treibhausgase.
Dabei werden ab 2005 EU-weit Kohlendioxid-Verschmutzungszertifikate
ver- und gekauft. Firmen, die CO2 einsparen, können überschüssige
Emissionsrechte veräussern. Firmen, die über ihrem Limit liegen,
müssen hinzukaufen.
Umweltminister Jürgen Trittin (Grüne) sagte, damit seien "zwei
wesentliche Gesetze zur Neugestaltung der Energiepolitik in
Deutschland" beschlossen worden. Die Bundesregierung will den Anteil
der
erneuerbaren Energien an der gesamten Stromversorgung von derzeit
rund 8 Prozent bis zum Jahr 2010 auf 12,5 Prozent steigern und bis
2020 auf 20 Prozent erhöhen.
Durch den Ausbau alternativer Energien seien bereits 135.000
Arbeitsplätze entstanden, sagte Trittin. Die Branche mache einen
Umsatz von rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Das novellierte
EEG soll
nach den parlamentarischen Beratungen im Frühjahr 2004 in Kraft
treten. Mit dem Gesetz werden Stromnetzbetreiber verpflichtet, für
Strom aus erneuerbaren Energien einen festgelegten Preis zu zahlen.
Umstritten zwischen Trittin und Wirtschaftsminister Wolfgang
Clement (SPD) war zunächst die Förderung der
Windenergie. Die
Vergütung für an Land erzeugtem Strom aus Windenergie soll nun
gesenkt werden. Der Ausbau von Seewind-Anlagen vor der Küste wird
dagegen vorangetrieben.
Der Ersatz alter durch neue und leistungsstarke
Windkraftanlagen
besonders an Küsten wird gefördert. Die Bundesregierung will damit
auch den Ärger in Teilen der Bevölkerung über immer mehr
Windkraftanlagen dämpfen. Neuere Anlagen produzierten mit der Hälfte
der Masten das Zweieinhalbfache an Strom, sagte Trittin. Windschwache
Standorte werden von der Vergütung künftig ganz ausgeschlossen.
Die Vergütung für Strom aus Biomasse wird angehoben, besonders
wenn er aus Pflanzen oder Gülle gewonnen wird. Damit werden die
höheren Kosten beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe berücksichtigt.
Bei der Photovoltaik verhindert ein Vorschaltgesetz eine
Unterbrechung der Förderung, nachdem das 100.000-Dächer-Programm
beendet wurde. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW)
kritisierte das neue EEG wegen seiner vielen Spezialregelungen als zu
kompliziert.
Das Kabinett beschloss zugleich die rechtlichen Grundlagen für den
EU-weiten Emissionshandel. Daran sollen 2631 Anlagen in Deutschland
teilnehmen. Der Zuteilungsplan für die zulässigen CO2- Emissionen
wird derzeit zwischen der Industrie und der Bundesregierung
ausgehandelt. Er soll bis zum 1. April 2004 in einem gesonderten
Gesetz festgelegt und der EU-Kommission übermittelt werden.
Mit dem Emissionshandel werde es leichter, die Klimaschutz-Ziele
zu erreichen, sagte Trittin. Die Bundesregierung muss entsprechend
ihrer Zusagen im Kyoto-Abkommen bis 2010 ihre Treibhausgas-
Emissionen um 21 Prozent gegenüber 1990 senken. Davon sind bereits 19
Prozent erbracht. Trittin sagte, der Emissionshandel bringe Studien
zufolge der Industrie im Vergleich zur Selbstverpflichtung eine
Kostenentlastung von bis zu 500 Millionen Euro pro Jahr.