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Justizministerin verteidigt Laufzeitverlängerung ohne Bundesrat

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hamburg - Die Pläne der Regierung, die geplante Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke ohne Bundesratsbeteiligung durchzusetzen, wurden von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser- Schnarrenberger (FDP) verteidigt. "Ich bin zuversichtlich, dass unsere Rechtsauffassung trägt", sagte sie gegenüber dem "Hamburger Abendblatt" (Freitagsausgabe).

Dies lasse sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz ableiten. "Die Richter haben Kriterien festgelegt, wann die Veränderung einer Auftragsverwaltung des Bundes zustimmungspflichtig ist. Eine vorsichtige quantitative Veränderung stellt danach noch keine wesentliche Beeinträchtigung der Länderrechte dar", sagte die Ministerin.

Die Regierung will die Laufzeiten von Atomkraftwerken um durchschnittlich zwölf Jahre verlängern. Die Zweifel des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, wies Leutheusser-Schnarrenberger zurück. "Es gibt höchst unterschiedliche Gutachten", sagte sie. "Im übrigen hat die rot-grüne Bundesregierung seinerzeit die Entscheidung zum Atomausstieg auch ohne den Bundesrat getroffen."

Die Regierung will vorerst ihre Position nicht konkretisieren, wonach eine Zustimmung des Bundesrats zu längeren Atomlaufzeiten nicht nötig ist. Das geht aus einer Antwort an Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn hervor, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Vor dem Beschluss im Kanzleramt für im Schnitt 12 Jahre längere Laufzeiten hatten Leutheusser-Schnarrenberger und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) ihre Rechtsposition lediglich mündlich dargelegt.

Die Rechtsposition werde in die Novelle des Atomgesetzes einfließen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums am Donnerstag. Es könne keine Rede davon sein, dass hier etwas unter Verschluss gehalten werde. In der Antwort der Regierung heißt es, es gebe kein zwischen beiden Ressorts abgestimmtes Gutachten, das die um 8 bis 14 Jahre längeren Laufzeiten ohne Bundesrat für machbar hält.