Juristen halten Zustimmungspflicht des Bundesrates bei AKW für unnötig
Stand: 19.05.2010
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Berlin - Einem Pressebericht zufolge stehen die Chancen der Bundesregierung für die Verlängerung der AKW-Laufzeiten ohne die Zustimmung des Bundesrats gut. "Es liegt weitgehend beim Bundestag, ein Gesetz so zu beschließen, dass die Zustimmung des Bundesrates nicht erforderlich ist". Das zitiert die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Mittwoch) aus einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments. Abschließend lasse sich dies zwar erst beurteilen, wenn die Bundesregierung einen konkreten Gesetzentwurf vorlege, dennoch neigten die Bundestagsjuristen zu der Einschätzung, dass eine reine Erhöhung der erlaubten Reststrommengen eine "lediglich quantitative Veränderung der Verwaltungsaufgabe" bedeuten würde.
Zudem weisen die Gutachter den Abgeordneten der Regierungskoalition noch eine Hintertür. Der Bundestag könne nämlich beschließen, dass die Landesbehörden die Atommeiler künftig nicht mehr "im Auftrag" des Bundes überwachen, sondern "als eigene Angelegenheit". Dann sei ebenfalls keine Zustimmung der Länderkammer erforderlich. Bundestagsgesetze müssen nur dann vom Bundesrat gebilligt werden, wenn dies im Grundgesetz ausdrücklich und ausnahmsweise vorgesehen ist. Sonst kann die Länderkammer zwar Einspruch einlegen, aber ein Gesetzesvorhaben damit in der Regel nicht endgültig zu Fall bringen. Bei Verabschiedung des Ausstiegsgesetzes der damaligen rot-grünen Bundesregierung vor acht Jahren hatte die Länderkammer selbst die Auffassung vertreten, sie könne kein Veto einlegen.