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Jahresstromrechnung zu hoch - was tun?

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: Verivox

Viele Brandenburger bekommen derzeit ihre Jahresstromrechnung und staunen über die hohen Beträge. Die Verbraucherzentrale rät, die Abrechnung Schritt für Schritt zu prüfen, und gibt Hinweise für Reklamationen.

Einem Brandenburger flatterte unlängst eine Rechnung über 999.147 Kilowattstunden und damit 156.559,16 Euro von den Stadtwerken für seine Zwei-Zimmer-Wohnung ins Haus. Damit sollte er rund 500 Mal mehr als im Vorjahr bezahlen! Und weil’s so schön war, kam diese Rechnung gleich zweimal an.

"Nicht nur die Klimadebatte, sondern auch die deutlich überhöhten Strompreise und häufige Abrechnungsfehler veranlassen Verbraucher zur Zeit, ihren Stromverbrauch und die Rechnung genauer zu prüfen", schätzt Hartmut G. Müller, Experte der Verbraucherzentrale Brandenburg, ein. Er empfiehlt, den Betrag mit der Vorjahresabrechnung zu vergleichen und folgende Fragen zu beantworten:

- Stimmen alle Angaben zum Kunden und zum Lieferanten?

- Stimmen die abgerechneten Zählerstände mit den tatsächlichen Zählerständen überein?

- Wurden alle Werte richtig in die Abrechnung übertragen?

- Arbeitet der Zähler korrekt – ist der abgelesene Verbrauch nachvollziehbar?

- Wurde der richtige Tarif berechnet?

- Wurden im Fall einer Tariferhöhung die Zwischenzählerstände richtig geschätzt?

- Wurden bereits geleistete Abschlagszahlungen korrekt verrechnet?

- Wurden künftige Abschlagszahlungen richtig berechnet?

(Bei Gasrechnungen ist zusätzlich zu prüfen, ob die Umrechnung von Kubikmeter in Kilowattstunden und der verwendete Brennwert stimmen und ob der angesetzte Preis berechtigt ist oder einen Widerspruch rechtfertigt.)

Werden alle Fragen bejaht, kann die Rechnung beglichen werden. "Treten jedoch Unstimmigkeiten auf, sollte man die Ursachen suchen", rät Verbraucherschützer Müller.

1. Am leichtesten ist eine Korrektur, wenn es sich um einen Irrläufer handelt – wer eine Rechnung von einem Unternehmen erhält, von dem er gar keinen Strom bezieht, kann den Irrtum mit einem Schreiben an den Rechnungssteller korrigieren. Das kommt gelegentlich nach einem Stromversorgerwechsel vor.

2. Aufwändiger wird es, wenn die Zählerstände korrekt wiedergegeben sind und schlichtweg falsch gerechnet wurde. Meist ist der Fehler nicht so offensichtlich wie im eingangs genannten Beispiel, so dass man Schritt für Schritt nachrechnen muss. Das gelingt am besten, wenn die Abrechnung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachvollziehbar dargestellt ist. Dazu gehört die klare Nennung der maßgeblichen Berechnungsfaktoren Grundpreis pro Monat oder Jahr in Euro, Arbeitspreis in Cent pro Kilowattstunde und Verrechnungsentgelt. Auch der Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums ist vom Versorger anzugeben. Darüber hinaus soll die Rechnung oder auch jedes Werbematerial für den Verkauf von Strom folgende Informationen enthalten:

- über den Anteil der einzelnen Energieträger (Kernkraft, fossile und sonstige Energieträger, erneuerbare Energien) am Gesamtenergieträgermix des Unternehmens und im Bundesdurchschnitt,

- über die Umweltauswirkungen in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO2-Emissionen) und radioaktiven Abfall, die durch den gewählten Energieträgermix entstehen, im Vergleich zum Bundesdurchschnitt,

- das Entgelt für den Netzzugang.

Wenn Angaben fehlen, nicht nachvollziehbar dargestellt wurden oder tatsächlich ein Rechenfehler gemacht wurde, sollten die Betroffenen die Abrechnung ohne großen Zeitverzug bei ihrem Versorger reklamieren. Offensichtlich unrichtige Rechnungen muss der Verbraucher natürlich nicht bezahlen.

3. Manchmal stellt sich bei der Prüfung der Abrechnung heraus, dass die Zählerstände nicht korrekt abgelesen oder wiedergegeben wurden. Energiepreisexperte Müller rät deshalb, Zählerstände grundsätzlich mindestens monatlich selbst abzulesen – zumal man sich dann automatisch um einen spars