Innendämmung kann ohne Zustimmung der Miteigentümer erfolgen
Stand: 29.04.2011
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Bonn - Eine neue Fassadendämmung kann einiges an Heizkosten sparen. In Mehrparteienhäusern findet sich wegen der hohen Investitionskosten jedoch oft keine Mehrheit dafür. Wohnungsbesitzer dürfen allerdings die Innenwände ihrer Wohnung dämmen - ohne Zustimmung der Miteigentümer im Haus. Das erläutert der Verein "Wohnen im Eigentum" in Bonn.
Dies sei im Rahmen seines Nutzungsrechtes gemäß § 13 Abs. 1 WEG geregelt. Voraussetzung sei allerdings, dass durch die Maßnahme keine Schäden oder Folgeschäden am Eigentum der Gemeinschaft entstehen.
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