Innendämmung erforderlich, wenn außen nichts zu machen ist
Stand: 27.04.2009
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn
Berlin - Nicht nur bei Neubauten ist eine gute Dämmung eine Selbstverständlichkeit. Auch bei der Altbausanierung nimmt nachträgliches Dämmen der Außenwände einen immer wichtigeren Platz ein. Viele Altbauten lassen sich mit vorgehängten Fassaden, Wärmedämmputz und Wärmedämm-Verbundsystemen von außen dämmen. Bei aufwendigeren Fassaden, Denkmälern und Grenzbebauungen kommt eine Außendämmung jedoch nicht in Frage, erklärt der Architekt Ulrich Zink vom Bundesarbeitskreis Altbauerneuerung (BAKA) in Berlin. Hier müsse von Innen gedämmt werden.
"Die Innendämmung ist immer dann das richtige System, wenn eine Außendämmung nicht in Frage kommt", sagt Rolf Born vom Institut Wohnen und Umwelt (IWU) in Darmstadt. Der nur mäßige Wärmeschutz der Außenwände könne etwa bei Fassaden mit Ornamenten durch eine Innendämmung verbessert werden, ohne die Straßenansicht zu verändern. Die Rückfront solcher Gebäude sei allerdings häufig weder mit Ornamenten noch mit Außenputz versehen. Diese Gebäudeteile könnten mit einer Thermohaut oder Vorhangfassade von außen gedämmt werden.
"Nur wenn sich eine äußere Dämmung nicht realisieren lässt, sollte man stattdessen eine Innendämmung erwägen", heißt es bei der Deutschen Energie-Agentur (DENA) in Berlin. Denn eine Innendämmung sei im Gegensatz zur Außendämmung anspruchsvoller in der Konzeption und Ausführung und sollte deshalb nur nach Berechnung von entsprechenden Fachleuten und durch Fachfirmen ausgeführt werden. Schließlich liege die Außenwand bei Dämmung der Innenflächen weiterhin im kalten, ungedämmten Bereich, und es bestehe die Gefahr von Bauschäden, zum Beispiel durch Tauwasser.
Bei der Innendämmung sollten die angrenzenden Bauteile wie Decken, Bodenanschlüsse, Innenwände, Sturz- und Brüstungsbereich der Fenster mit in die Planung einbezogen werden. Diese problematischen Bauteilecken müssten auf den Wärmedurchgang berechnet werden, um sicherzustellen, dass kein Tauwasserniederschlag in der Wandkonstruktion zu befürchten sei.
Innendämmungen haben aber auch Vorzüge. Sie lassen sich relativ einfach anbringen und sind nicht an bestimmte Renovierungsmaßnahmen zeitlich gebunden, erläutert das IWU. Es sei aber sinnvoll, diese Maßnahme mit einer Erneuerung von Tapeten, Fenstern oder Innenputz zu verbinden. Auch im Rahmen einer Wohnungsmodernisierung oder beim Beheben von Feuchte- oder Schimmelschäden biete es sich an, von innen zu dämmen.
Die Innendämmung steht nach Angaben des IWU zu Unrecht in dem Ruf, Feuchte- oder Schimmelschäden zu verursachen. Die Zahl solcher Schäden nach Innendämmmaßnahmen sei nicht groß und beruhe stets auf einer unsachgemäßen Ausführung der Dämmung. Genau wie bei jeder anderen Baumaßnahme gilt: Innendämmungen müssen sorgfältig ausgeführt werden - dann werden Bauschäden vermieden.
In vielen Fällen funktioniert die Innendämmung nur mit einer Dampfbremse in Zusammenhang mit einer luftdichten Ausführung. Die Dampfbremse hat laut IWU die Aufgabe, Bauschäden zu vermeiden, indem sie den Feuchtetransport durch Wasserdampfdiffusion auf ein unschädliches Maß reduziert. Gewährleistet sie auch die Luftdichtheit, muss mit absoluter Präzision gearbeitet werden: Denn verbleiben Fugen und Ritzen an den Stößen oder Anschlusspunkten, kann hier feuchtwarme Raumluft einströmen und hinter der Dämmung auf der kalten Außenwand-Innenoberfläche zu Tauwasser auskondensieren.
Manche Ratgeber empfehlen Mietern das Anbringen von Innendämmungen, wenn der Vermieter nicht modernisieren will. Von einem solchen Vorgehen rät Hermann-Josef Wüstefeld, Rechtsanwalt beim Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin ab, zumindest wenn es ohne Rücksprache mit dem Vermieter geschieht. Denn eine derartige Maßnahme greife in die Bausubstanz des Gebäudes ein. Die Genehmigung sollte daher immer schriftlich vorliegen.