Im Überblick: Mehr Geld für Einbau klimafreundlicher Heizungen
Stand: 12.03.2015
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Berlin - Erneuerbare Energien werden weiter gefördert: Bereits ab April erhalten Verbraucher mehr Geld vom Staat für den Einbau einer Pelletheizung oder die Installation einer Solaranlage. Der Fördertopf des sogenannten Marktanreizprogramms soll jährlich rund 350 Millionen Euro erhalten.
Welche Fördergelder gibt es für Solaranlagen?
Wer mit Solarkollektoren Sonnenenergie einfangen möchte, um damit zu heizen, bekommt künftig mindestens 2.000 Euro Basisförderung statt wie bisher 1.500 Euro für die Errichtung der Anlage. Sobald diese größer als 14 Quadratmeter ist, fällt der Zuschuss nach Angaben des Bundesverbands Solarwirtschaft (BSW-Solar) höher aus als die Basisförderung, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche erhöht wurde.
Wer den Bau einer neuen Solaranlage mit der Modernisierung der Heizung verbindet, bekommt zusätzliche Boni. Für den Austausch des Kessels gibt es bis zu 500 Euro. Gefördert werden auch Maßnahmen zur Optimierung schon bestehender Anlagen wie zum Beispiel der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper oder der Einbau von hocheffizienten Zirkulationspumpen.
Nach einer längeren Förderpause gibt es auch wieder Geld für den Bau einer Solaranlage auf einem Bestandsgebäude, wenn diese nur zur Warmwasserbereitung dienen soll. Hierfür gibt es 50 Euro für jeden angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro.
Wie sieht die Förderung von Biomasseanlagen und Wärmepumpen aus?
Hier gibt es Geld für Kessel zur Verbrennung von Pellets und Hackschnitzel, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel und besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Ausgeschlossen von der Förderung sind reine Pelletöfen. Für den Einbau von Pelletöfen mit Wassertasche gab es bislang mindestens 1.400 Euro, nun sind es mindestens 2.000 Euro. Für Pelletkessel erhöht sich der Mindestfördersatz von 2.400 Euro auf 3.000 Euro. Die Basisförderung für Hackschnitzelanlagen beträgt pauschal 3.500 Euro, für Scheitholzanlagen gibt es 2.000 Euro. Auch hier gibt es Boni in Kombination mit anderen Maßnahmen.
Bei elektrischen Wärmepumpen variiert die Förderung je nach Wärmequelle. Auch hier sind Zusatzförderungen in Kombination mit anderen Anlagen, einem Anschluss ans Wärmenetz oder Optimierungsmaßnahmen möglich. Einmalig kann auch ein Qualitätscheck einer Wärmepumpe bezuschusst werden, wenn die Anlage schon mindestens ein Jahr läuft.
Wer kann die Fördermittel beantragen?
Privatleute sowie Unternehmen, Freiberufler, Kommunen und gemeinnützige Organisationen. Pächter und Mieter brauchen eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers, die Anlage auf dessen Anwesen errichten und betreiben zu dürfen. Das Geld ist für Maßnahmen in bestehenden privaten Gebäuden vorgesehen, bei Neubauten gibt es nur Fördermittel für besonders innovative Anlagen. Eingereicht werden müssen die Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa).
Ab wann gelten die höheren Fördersätze?
Ab 1. April, also mit dem Inkrafttreten der neuen Förderrichtlinie. Wer seine Anträge vorher einreicht, muss sich noch mit den alten, niedrigeren Fördersätzen zufriedengeben.