Düsseldorf/Berlin (dpa) - Die Altbauwohnung mitten in der Stadt ist ein Traum. Nur leider ist sie auch ganz schön teuer. Ob sich das Domizil letztlich finanzieren lässt, hängt oft auch von den Heizkosten ab. Aber sind sie wirklich so günstig, wie der Makler behauptet? Oder wurden die Zahlen geschönt? Im kommenden Jahr bekommen Miet- und Kaufinteressenten leichter Antworten auf solche Fragen. Denn vom 1. Juli 2008 an müssen alle älteren Gebäude einen Energieausweis haben.
Dieser Stichtag gilt für Gebäude, die bis zum Jahr 1965 fertiggestellt wurden. Eigentümer neuerer Wohngebäude haben bis zum 1. Januar 2009 Zeit - so schreibt es die Energieeinsparverordnung (EnEV) vor. "Der Energieausweis gibt Auskunft und Transparenz, wie meine Energiekosten sein werden", erläutert Peter Lückerath, der für die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf einen Ratgeber zum Thema verfasst hat. Zwei Ausnahmen gibt es: Bei Nicht-Wohngebäuden ist die Passpflicht für den 1. Juli 2009 angesetzt. Für Neubauten ändere sich erst einmal gar nichts, denn für sie wird seit 2002 ohnehin schon ein Energieausweis ausgestellt.
"Der Sinn des Energieausweises ist, hinsichtlich der Energieeffizienz von Gebäuden eine Sensibilität bei Mietern und Vermietern, Käufern und Verkäufern zu schaffen", sagt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in Berlin. Zwei Varianten des Energieausweises werde es geben: den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis basiert auf den letzten drei Heizkostenabrechnungen und ist damit "zufälliger" als der Bedarfsausweis, erklärt Ropertz. Dafür ist er mit rund 30 Euro aber sehr preiswert.
Im Bedarfsausweis werden auch die "Gebäudehülle" - also Wände, Fenster und Dach - berücksichtigt, ebenso die Wärmeisolierung. Zusätzlich werden Bauphysik und Anlagentechnik bewertet. Aus diesen Daten wird ein theoretischer Wert errechnet, der zur Orientierung dienen soll. "Der Vorteil ist, dass bei dem Bedarfsausweis das Nutzverhalten des Vormieters keine Berücksichtigung findet", erklärt Lückerath. Dadurch stehen den Interessenten objektivere Informationen zur Verfügung, sagt Ropertz. Allerdings müssen Eigentümer je nach Objekt und Aufwand rund 400 Euro oder mehr für den Ausweis bezahlen.
Bis zum 30. September 2008 können Eigentümer jedes Gebäudes zwischen den beiden Varianten wählen. "Danach brauchen kleinere und ältere Gebäude immer einen Bedarfsausweis", sagt Wolf Bodo Friers, Sprecher des Eigentümer-Verbands Haus & Grund in Berlin. Dabei sind mit "kleiner" Häuser mit weniger als fünf Wohnungen gemeint - und mit "älter" solche Häuser, die vor dem 1. November 1977 erbaut wurden. Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohnungen und denen, die ihren
Wärmeschutz nach Maßgabe der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 verbessert haben, können sich Eigentümer weiter frei entscheiden.
Ausstellen dürfen den Ausweis zum Beispiel Architekten und Baufachleute, die durch einen Lehrgang eine entsprechende Zusatzqualifikation erworben haben. Eigentümer, die den Interessenten den Ausweis nicht zugänglich machen, müssen mit einem Bußgeld von bis zu 15 000 Euro rechnen.