Hohe Strafen bei unerlaubten Werbeanrufen
Stand: 15.05.2009
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Berlin - Der Schutz für Verbraucher gegen unerlaubte Werbeanrufe ist gestärkt worden. Bei einem Verstoß werden nun Strafen von bis zu 50 000 Euro fällig. Das Verbot schließt die Rufnummernunterdrückung ein. Call-Centern, die das missachten, droht ein Geldbuße von bis zu 10 000 Euro. Darüber hinaus können Kunden auch Verträge leichter rückgängig machen. Das Gesetz wurde am Freitag endgültig vom Bundesrat beschlossen. Die Forderung der Länder nach einer grundsätzlichen schriftlichen Bestätigung telefonisch geschlossener Verträge wurde nicht berücksichtigt.
Die Verbraucher erhalten jetzt auch bei Zeitungs- und Zeitschriften-Verträgen sowie Wett- und Lotto-Angeboten ein Widerrufsrecht. Für Festnetz- oder Handy-Verträge galt dieses Recht bisher schon, es erlosch aber, wenn die Umsetzung des Vertrags begann. Nun erlischt das Widerrufsrecht erst, wenn der Kunde auch gezahlt hat. Kunden können Verträge innerhalb von zwei Wochen rückgängig machen. Der Anbieter muss den Kunden vor Vertragsabschluss über das Widerrufsrecht schriftlich informieren. Im Fall von Werbeanrufen beträgt die Frist einen Monat.
Das "Unterschieben" von Verträgen per Telefon oder im Internet soll erschwert werden. Für einen Anbieter- oder Tarifwechsel bei Telefon, Strom oder Gas muss in Zukunft der alte Vertrag schriftlich gekündigt werden.
Die Länderkammer verabschiedete zudem ein Gesetz, wonach Preisobergrenzen bei Anrufen mit 0180-Nummern vom Handy eingeführt werden. Sie werden auf 42 Cent pro Minute oder 60 Cent pro Anruf gesenkt, wie der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Peter Hintze, erklärte. Die Höchstpreise müssen künftig für Anrufe auch aus dem Mobilfunknetz angegeben werden.