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Hintergrund: Über Genehmigung von Atommeilern wachen die Länder

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Die Pannen in den Atommeilern Krümmel und Brunsbüttel haben öffentlich die Frage eines Entzugs der Genehmigung für den Betreiber Vattenfall aufgeworfen. Dahinter steht die Frage, ob Bedienungsfehler so eklatant sind, dass grundsätzliche fachliche und technische Mängel einen Weiterbetrieb unverantwortlich machen. Nach dem Atomgesetz zuständig für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz ist das Bundesumweltministerium. Genehmigungs- Behörde ist jedoch das jeweilige Land - in den vorliegenden Fällen das Kieler Sozialministerium.

Kriterien für die Zustimmung sind Zuverlässigkeit und Fachkunde der Antragsteller sowie Vorsorge vor Unfallgefahren. Nach Paragraph 17 Atomgesetz können Zulassungen widerrufen werden, sofern gegen sie "erheblich verstoßen oder wenn eine nachträgliche Auflage nicht eingehalten worden ist und nicht in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen wird". Vor einem Lizenzentzug muss es eine Anhörung geben. Nimmt ein Land einen Reaktor vom Netz, kann der Betreiber Einspruch einlegen und vor Gericht klagen. Für einzelne Atommeiler sind im Gesetz Sicherheitsprüfungs-Termine festgelegt: Für Krümmel liegt dieser auf dem 30. Juni 2008.