Hintergrund: Über Genehmigung von Atommeilern wachen die Länder
Stand: 10.07.2007
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Berlin (dpa) - Die Pannen in den Atommeilern Krümmel und Brunsbüttel haben öffentlich die Frage eines Entzugs der Genehmigung für den Betreiber Vattenfall aufgeworfen. Dahinter steht die Frage, ob Bedienungsfehler so eklatant sind, dass grundsätzliche fachliche und technische Mängel einen Weiterbetrieb unverantwortlich machen. Nach dem Atomgesetz zuständig für die kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz ist das Bundesumweltministerium. Genehmigungs- Behörde ist jedoch das jeweilige Land - in den vorliegenden Fällen das Kieler Sozialministerium.