Hintergrund: Kartellämter und Regulierungsbehörden wachen über Strompreise
Stand: 24.08.2005
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Hamburg (dpa) - Die Strom- und Gaspreise werden in Deutschland von Kartellämtern und Regulierungsstellen überwacht. Steht ein Unternehmen im Verdacht, seine Marktmacht zu missbrauchen oder Preise mit anderen Firmen abzusprechen, sind die Kartellämter zuständig. Das Bundeskartellamt kontrolliert nach Angaben des Freiburger Öko- Instituts die Strom- und Gaserzeuger, die in mehr als einem Bundesland tätig sind. Die Landeskartellämter, die oft bei den Wirtschaftsministerien angesiedelt sind, beaufsichtigen die regionalen Energieanbieter. Bei den Regulierungsbehörden ist die Aufteilung ebenso.
Um die Überwachung der Stromnetze kümmert sich auf Bundesebene seit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes Mitte 2005 die Bundesnetzagentur. Bei den Ländern sind es Regulierungsbehörden - ebenfalls meist bei den Wirtschaftsministerien. Sie sollen gewährleisten, dass alle Stromerzeuger Zugang zum Leitungsnetz haben. Ausserdem genehmigen sie die Gebühren für die Nutzung der Netze. Sind die Zugangshürden oder die Preise zu hoch, können die Behörden die Genehmigung verweigern. Bislang hatten sich die Stromversorger nur zu einer freiwilligen Selbstkontrolle verpflichtet.