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Hintergrund: Die umstrittene Frage eines Atommüll-Endlagers in Deutschland

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Hannover (dpa) - Über den Ort eines Atommüll-Endlagers in Deutschland ist trotz jahrzehntelanger strittiger Diskussionen noch nicht entschieden. Nach dem Atomgesetz ist der Bund verpflichtet, ein Endlager zu schaffen. Für Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) geht es dabei nicht darum, "ein geeignetes, sondern das geeignetste" zu finden. Bis zum Sommer will er ein Konzept vorlegen. Bis 2030 soll es für alle Arten radioaktiven Abfalls betriebsbereit sein. Vier Standorte sind in der Diskussion - Schacht Konrad, Gorleben und Asse in Niedersachsen sowie Morsleben in Sachsen-Anhalt.

Besondere Brisanz hat derzeit Schacht Konrad, ein ehemaliges Eisenerz-Bergwerk bei Salzgitter. In den fünfziger Jahren wurden zwei Schächte bis knapp 1200 Meter in die Tiefe getrieben. Der 1965 begonnene Erzabbau wurde nach elf Jahren wieder eingestellt. In den Stollen dürfen laut Genehmigung 303 000 Kubikmeter Atommüll von geringer Wärmeentwicklung entsorgt werden. Richter prüfen nun nach der Klage von zwei Anliegern und nahen Kommunen, ob die Genehmigung des niedersächsischen Umweltministeriums rechtens war oder ob Verfahrensfehler gemacht wurden.

Für das eigens für ein Endlager angelegte Bergwerk im Salzstock von Gorleben gilt nach dem Atomkonsens von Rot-Grün im Jahre 2000 ein Erkundungsstopp. Zuvor war er 15 Jahre lang untersucht worden. Der Salzstock von Gorleben ist 14 Kilometer lang, bis zu vier Kilomter breit und reicht bis zu 3,5 Kilometer in die Tiefe.

Bei Asse und Morsleben handelt es sich um ehemalige Salzbergwerke. Asse bei Braunschweig gilt zwar juristisch nicht als Endlager, da es Forschungszwecken dient. Dennoch wurden von 1967 an elf Jahre lang schwach- und mittelradioaktive Abfälle dorthin gebracht. Morsleben wurde zu DDR-Zeiten seit 1971 für schwach- und mittelradioaktive Abfälle genutzt. Nach dem vorläufigen Ende der Einlagerung 1991 kam von 1994 bis 1998 westdeutscher Atommüll dorthin. Um Morsleben gab es ebenfalls schon viel Streit - auch vor Gericht.

In der Bundesrepublik Deutschland fallen radioaktive Reststoffe in Medizin, Gewerbe, Industrie, anwendungsorientierter Forschung sowie bei der Nutzung der Kernenergie für die Stromerzeugung an. Ob Atommüll überhaupt sicher in tiefen geologischen Formationen eingeschlossen werden kann, ist wissenschaftlich umstritten.