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Hintergrund: Der Energieausweis für Gebäude

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Berlin (dpa) - Der seit gut zwei Jahren diskutierte Energie- Ausweis für Gebäude soll jetzt Wirklichkeit werden. Er soll Bürger und Unternehmen vor dem Immobilienkauf oder der Mietentscheidung umfassend über die Energiebilanz eines Gebäudes informieren, insbesondere über die Wärmedämmung und den Öl- und Gasverbrauch. Diese sind in den vergangenen Jahren mit den explodierenden Energiekosten häufig neben weiteren Wohngebühren zur "zweiten Miete" geworden.

Der Ausweis wird damit zum Regulativ am Markt: Bei geringen Energiekosten steigt der Wert des Objekts, während Verkauf und Vermietung bei hohem Energieverbrauch tendenziell erschwert werden. In diesem Fall soll die vom Ausweis ausgehende Transparenz den Eigentümer zur Modernisierung und damit zum Klimaschutz veranlassen. Gebäude tragen nach Regierungsangaben bis zu 20 Prozent zum nationalen Ausstoß des schädlichen Kohlendioxids bei.

Welcher - jeweils für zehn Jahre gültige - Ausweis ist nun besser? Der "Verbrauchsausweis", dessen Daten anhand des tatsächlichen Wärme- und Heizverbrauchs relativ einfach zu erheben sind und der damit billiger sein soll? Oder der teurere und anspruchsvollere "Bedarfsausweis", der nach Gebäudestandards den möglichst geringsten Energiebedarf ermittelt? Darüber hatten Umweltschützer und Wohnungswirtschaft gestritten, lange Zeit gab es auch keine Einigkeit im Bundeskabinett. Wirtschaftsminister Michael Glos (CSU) setzte für die Wohnungsunternehmer und Vermieter auf möglichst geringe Kosten, die jetzt vom Bauministerium je nach Ausweis zwischen 50 und mehr als 200 Euro angegeben werden.

Als Kompromiss wurde nun eine Grenze für Altbauten aus dem Jahr 1977 gefunden. Nur wer die Sanierungsanforderungen der damals neuen und auf Sanierung ausgerichteten Wärmeschutzverordnung erfüllte, kann wahlweise den Bedarfs- oder auch den Verbrauchsausweis erwerben. Zur Pflicht wird der Bedarfsausweis für ältere Gebäude mit weniger als vier Wohnungen, für die der Bauantrag vor November 1977 gestellt wurde. Sie gilt ansonsten nur dann, wenn die Sanierung mit öffentlichen Mitteln gefördert werden soll.

Die Ausweispflicht gilt nicht für selbst genutztes Wohnungseigentum, sondern nur bei anstehender Vermietung oder Verkauf: Sie gilt vom 1. Januar 2008 an für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt wurden, für jüngere Wohngebäude ein halbes Jahr später und für öffentliche und gewerbliche Gebäude vom 1. Januar 2009 an. Der Energiepass ist verbunden mit einer Modernisierungsempfehlung der zertifizierenden Baufachleute.