Hintergrund: Das Kyoto-Protokoll
Stand: 16.02.2005
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Hamburg (dpa) - Die Industriestaaten haben sich 1997 auf der UN- Klimakonferenz im japanischen Kyoto in einem Protokoll zur Reduzierung von sechs Treibhausgasen verpflichtet. Danach soll ihr Ausstoss bis 2012 um mindestens 5 Prozent im Vergleich zu 1990 gesenkt werden. Das Kyoto-Protokoll gilt als erster Schritt, um den menschengemachten Treibhauseffekt zu bremsen.
Nach dem formellen Beitritt Russlands trat das Protokoll laut Vertragstext 90 Tagen später in Kraft. Bis Mittwoch hatten es 141 Staaten ratifiziert. Auf sie entfallen 61,6 Prozent des Kohlendioxidausstosses der Industriestaaten von 1990.
Grundlage des Kyoto-Protokolls ist die Klimaschutzkonvention des Erdgipfels von Rio de Janeiro von 1992. Darin hatte die Staatengemeinschaft unter anderem vereinbart, den Ausstoss der Treibhausgase so zu begrenzen, dass "sich die Ökosysteme auf natürliche Weise den Klimaänderungen anpassen können" und "die Nahrungsmittelerzeugung nicht bedroht wird".
Das Gas Kohlendioxid verursacht rund die Hälfte des menschengemachten Treibhauseffekts. Zu den im Kyoto-Protokoll aufgeführten Treibhausgasen zählen zudem Methan, Lachgas, perfluorierte und teilhalogenisierte Kohlenwasserstoffe sowie Schwefelhexafluorid. Daneben gibt es einen natürlichen Treibhauseffekt, der für eine Durchschnittstemperatur auf der Erde von etwa 15 Grad sorgt.
Ein konkretes Regelwerk zum Kyoto-Protokoll wurde 2001 in Bonn und Marrakesch (Marokko) vereinbart, nachdem die USA den Verhandlungen den Rücken gekehrt hatten. Zur Erfüllung ihrer Klimaschutzziele dürfen die Industrieländer auch mit Emissionsrechten handeln, Projekte zur umweltfreundlichen Entwicklung in ärmeren Ländern finanzieren oder Projekte in anderen Industrieländern fördern - etwa energieeffizientere Kraftwerke in Osteuropa. Zudem dürfen Wälder und Böden in bestimmten Grenzen als Klimaschutzbeitrag einberechnet werden, da sie Kohlenstoff speichern.