Hintergrund: Atomausstieg und Restlaufzeiten
Stand: 27.02.2008
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Kassel/Berlin (dpa) - Den Fahrplan für den Ausstieg aus der Atomenergie in Deutschland haben die damalige rot-grüne Bundesregierung und die Stromindustrie im Juni des Jahres 2000 beschlossen. Demnach sollen alle Kernkraftwerke schrittweise bis 2021 abgeschaltet werden, und neue Reaktoren dürfen nicht gebaut werden. Mit der Novelle des Atomgesetzes (AtG) ist der Ausstieg seit 2002 festgeschrieben und auch von der aktuellen Großen Koalition unangetastet geblieben. In einem Anhang des Gesetzes ist die noch zu produzierende Strommenge für jede Anlage festgehalten, aus der man mit einigen Unsicherheiten die jeweilige Restlaufzeit errechnen kann.
Mit einem Antrag auf eine Mengenübertragung zum Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits der Stromkonzern Vattenfall vor Gericht in erster Instanz gescheitert.
Derzeit sind in Deutschland noch 17 Atomkraftwerke am Netz. Die Anlagen in Stade und Obrigheim wurden als Folge des Atomkonsenses bereits abgeschaltet. Als letzte sollen 2020 Isar 2 bei Essenbach und Emsland bei Lingen sowie 2021 schließlich Neckarwestheim 2 stillgelegt werden. Die Jahreszahlen sind allerdings nicht genau, da es in der Produktion von Atomstrom immer wieder größere Unregelmäßigkeiten und Pausen gibt. Zuletzt stand Biblis A wegen fehlerhafter Dübel rund 17 Monate still. Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) hat bereits eingeräumt, dass möglicherweise in dieser Legislaturperiode kein einziges Atomkraftwerk mehr vom Netz geht. Die Betreiber hoffen auf eine Wende in der Energiepolitik nach der Bundestagswahl im Herbst 2009.