Hintergründe zu den Themen Atomausstieg und Restlaufzeiten
Stand: 07.09.2007
Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa
Hannover (dpa) - Wie lange ein Atomkraftwerk noch Strom produzieren darf, hängt von seiner Reststrommenge ab. Diese wurde im Atomkonsens für einen Ausstieg aus der Kernkraft nach einem komplizierten Schlüssel bei einer angenommenen Regellaufzeit eines Meilers von 32 Jahren errechnet. Dabei werden die fünf Jahre mit der höchsten Produktion seit 1990 zugrundegelegt, zuzüglich eines Zuschlages wegen technischer Optimierungen.
Die damalige rot-grüne Bundesregierung und die Stromindustrie hatten sich im Juni 2000 auf einen Ausstieg aus der Atomenergie geeinigt. Demnach sollen alle Meiler schrittweise bis 2021 abgeschaltet werden. Der Ausstieg ist seit 2002 im Atomgesetz festgeschrieben. Dieses schließt den Bau neuer Reaktoren aus. Die große Koalition hatte 2005 vereinbart, dass sie am Atomausstieg nicht rütteln will. Derzeit sind in Deutschland noch 17 Atomkraftwerke am Netz. Als letzte sollen 2020 Isar 2 bei Essenbach und Emsland bei Lingen sowie 2021 schließlich Neckarwestheim 2 abgeschaltet werden. Das AKW Unterweser soll 2011 zum letzten Mal Strom erzeugen.
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