Heuersdorf klagt erneut vor Verfassungsgericht gegen Abbaggerung
Stand: 25.09.2004
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Heuersdorf (dpa/sn) - Die Gemeinde Heuersdorf bei Leipzig wird gegen seine geplante Abbaggerung erneut vor das Sächsische Verfassungsgericht ziehen. Der Gemeinderat beschloss am Donnerstag, eine Normenkontrollklage gegen das Gesetz einzulegen, das die Inanspruchnahme des Ortes für den Braunkohle-Bergbau erlaubt, teilte der Verein Für Heuersdorf am Freitag mit. Das Verfassungsgericht hatte 2000 das erste Heuersdorf-Gesetz, das Oberverwaltungsgericht Bautzen 2003 den Braunkohleplan des Tagebaus Schleenhain gekippt.
Die Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH (MIBRAG) hält dagegen weiter daran fest, dass der Abbau der Braunkohle unter Heuersdorf notwendig ist. Sie rechnet allerdings damit, dass die Heuersdorfer Anwälte alle Rechtsmittel gegen eine die Eingemeindung" nach Regis-Breitingen ausschöpfen. Unabhängig davon gingen die Gespräche mit Bewohnern von Heuersdorf zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Siedlungsgebiet "Am Wäldchen" weiter, sagte der Kaufmännische MIBRAG-Geschäftsführer Heiner Krieg. "16 Heuersdorfer favorisieren diesen Standort für eine gemeinsame Umsiedelung."