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Heuersdorf: Erneut Klage vor Verfassungsgericht gegen Abbaggerung

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Heuersdorf/Leipzig (dpa) - Die Gemeinde Heuersdorf bei Leipzig klagt erneut gegen die geplante Abbaggerung des Ortes. Das Sächsische Verfassungsgericht hat am Donnerstag den Eingang des Verfahrens am selben Tag bestätigt. Ein Termin für eine Verhandlung stehe noch nicht fest, sagte eine Sprecherin. Der Gemeinderat hatte im September das Vorgehen beschlossen. Mit einer so genannten Normenkontrolle soll das Gesetz für den Braunkohle-Bergbau erneut gekippt werden. Das oberste sächsische Gericht hatte im Jahr 2000 das erste Heuersdorf- Gesetz für rechtswidrig erklärt.

Der Sächsische Landtag hatte sechs Jahre nach dem ersten Entwurf im April dieses Jahres das neue Gesetz zur Abbaggerung des Geländes durch die Mitteldeutsche Braunkohlegesellschaft mbH (MIBRAG/Theissen) beschlossen. Danach muss die Gemeinde südlich von Leipzig dem Abbau von Braunkohle für das Kraftwerk Lippendorf weichen.

Der Verein "Für Heuersdorf" vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, dass die Abbaggerung des Dorfes für eine sichere Energieversorgung nicht notwendig ist und daher nicht dem Gemeinwohl entspricht. Dem widerspricht die MIBRAG. Sie hat ein Konzept für den Standort "Am Wäldchen" in Regis-Breitingen mit 6,5 Hektar erstellt. Laut Unternehmen haben dort 35 Einfamilienhäusern Platz. Die Grundstücke sollen entsprechend der alten Dorfstruktur entlang der Strasse angeordnet werden.

Die Gemeinde kritisiert jedoch, sie sei in diese Planungen nicht eingebunden gewesen. Der Ort hat gegenwärtig noch rund 150 Einwohner, bis 1996 waren es doppelt soviel.