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Hessen: SPD wirft Regierung wegen Biblis Informationsverweigerung vor

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa

Wiesbaden (dpa) - Die hessische SPD hat dem Umweltministerium in Zusammenhang mit Klagen gegen das südhessische Atomkraftwerk Biblis Informationsverweigerung vorgeworfen. Nach einem Bericht der "Frankfurter Rundschau" weigerten sich der Betreiber RWE als auch das Ministerium Unterlagen über die Sicherheitslage in dem Kraftwerk an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel herauszugeben, wo Klagen anhängig sind. Das Umweltministerium wies diese Darstellung als unzutreffend zurück.

"Die Informationsverweigerung der Hessischen Landesregierung über die Sicherheitslage des Atomreaktors Biblis A ist demokratie- und rechtsstaatswidrig", sagte die SPD-Landesvorsitzende Andrea Ypsilanti am Samstag. Die Landesregierung wolle offenbar dem Gericht nur "gefilterte Informationen" über die so genannten periodischen Sicherheitsüberprüfungen in Biblis A zur Verfügung stellen. Damit spreche sie dem VGH die Fähigkeit ab, die Sicherheitslage des Atomreaktors selbstständig bewerten zu können. Dies verrate ein "autoritäres Staatsverständnis", kritisierte Ypsilanti. So könne sich nur eine Regierung verhalten, die etwas zu verberge habe und damit indirekt zugebe, dass ihre Verlautbarungen über die Sicherheit beim Atomreaktor Biblis A nicht stimmten.

Auf Grund der Erfahrungen, dass auch bei den Biblis-Reaktoren in der Vergangenheit immer wieder Sicherheitsrisiken erst nachträglich bekannt geworden seien, hätten sowohl die Öffentlichkeit als auch die zuständigen Gerichte einen "unveräußerlichen Anspruch auf Transparenz", sagte Ypsilanti. Sie forderte die Landesregierung auf, "unverzüglich den Bericht über die periodischen Sicherheitsüberprüfungen dem Gericht und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen".

Das Umweltministerium erklärte, der VGH werde prüfen, welche Akten für die Verfahren relevant seien und in einem Beweisbeschluss darüber entscheiden. "Das Ministerium wird den Gerichtsbeschluss - wenn er ergangen ist - selbstverständlich beachten", heißt es in der Mitteilung des Ministeriums. Von einer Verfahrensverschleppung könne keine Rede sein.