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HB: Mögliche Schadensersatzansprüche wegen Atomausstieg sinken

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa-AFX

Düsseldorf - Der Verfall der Preise an der Strombörse gefährdet einem Pressebericht zufolge die milliardenschweren Schadenersatzforderungen der Energiekonzerne für den beschleunigten Atomausstieg. Die Entwicklung der Großhandelspreise schmälere die Höhe der Schadenssumme, wie laut "Handelsblatt" (Montag) in Konzernkreisen von RWE und E.ON bestätigt wurde.

Zusammen mit Vattenfall haben die beiden Dax-Unternehmen vor knapp zwei Jahren Verfassungsbeschwerde eingereicht gegen den von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima. Sie fühlen sich von dem unmittelbaren Aus für acht Kernkraftwerke und die Verkürzung der Laufzeiten der restlichen neun Reaktoren ungerechtfertigt enteignet. Sollten sie vom Bundesverfassungsgericht Recht bekommen, wollen sie danach Schadensersatz in zweistelliger Milliardenhöhe erkämpfen.

Allerdings sind die bisherigen Berechnungen laut Zeitung inzwischen unrealistisch, denn in den vergangenen zwei Jahren sind die Strompreise im Großhandel eingebrochen. Damals kostete eine Megawattstunde an der Leipziger Strombörse EEX noch rund 55 Euro. Wegen des Booms der erneuerbaren Energien sind es derzeit noch 36 Euro. Experten rechnen damit, dass sich unterhalb eines Preises von 35 Euro der Betrieb von Atomkraftwerken in Deutschland nicht mehr lohnt, da zusätzlich zu den Betriebskosten seit Anfang 2011 noch die Steuer auf die Brennelemente anfällt. Vor diesem Hintergrund schließen die Energiekonzerne ein freiwilliges Abschalten der Atomanlagen nicht mehr aus.

"Natürlich hat sich die Position der Atomkonzerne deutlich verschlechtert", sagte Fachanwältin Ines Zenke dem Handelsblatt. "Wenn überhaupt ein Anspruch auf Schadensersatz besteht, was ich sehr skeptisch sehe, dürfte dieser durch die aktuelle Preisentwicklung deutlich gedämpft werden." Das Blatt zitiert einen Anwalt, der für einen der klagenden Konzerne arbeitet, ähnlich: "Die aktuelle Preisentwicklung wird in die Gutachten einfließen."

Die Konzerne wollen trotzdem weiter klagen. "Es gibt sehr wohl einen Entschädigungstatbestand", sagte ein E.ON-Sprecher der Zeitung. Bei der zunächst von der Bundesregierung beschlossenen Laufzeitverlängerung hätten die Kernkraftwerke schließlich bis 2036 produziert und damit "in Zeiten voraussichtlich wieder steigender Strompreise und ohne Kernbrennstoffsteuer".

Wann das Bundesverfassungsgericht über die Beschwerde der drei Energiekonzerne entscheidet, ist noch offen. Laut eines Gerichtssprechers soll es dieses Jahr anders als zunächst geplant kein Urteil mehr geben.