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Hausbesitzer müssen Heizanlage regelmäßig überprüfen

Bildquelle: ©Adobe Stock / Text: dpa/tmn

Hamburg - Eigenheimbesitzer müssen ihre Heizanlage in der kalten Jahreszeit regelmäßig überprüfen. Das gelte auch, damit sie den Schutz der Wohngebäudeversicherung nicht verlieren, erläutert der Bund der Versicherten in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Der einmalige Blick auf die Anlage zu Beginn der Heizperiode reiche dabei nicht aus. Die Kontrollen zum Frostschutz müssen in der Regel «genügend häufig» sein.

Dazu habe der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden, Alter, Bauart und Funktionsweise spielten eine Rolle (Az.: IV ZR 233/06). Lebenserwartung, regelmäßige Wartung, Zuverlässigkeit und Störanfälligkeit der Anlage seien ebenfalls Kriterien. Wer sich jeden Tag zu Hause aufhält, hat mit der Kontrolle kaum ein Problem. Aber wer häufiger abwesend ist, muss dafür ausdrücklich Sorge tragen.

Alternativ müssten die wasserführenden Anlagen abgesperrt und entleert werden. Denn ein frostbedingter Rohrbruch könne teure Folgen haben. Nachlässige Versicherte riskieren ihren Schutz und die Kündigung des Vertrags.